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Vermieter räumt Keller eines Mieter leer - Schadenersatz für Mieter

Ein nicht abgeschlossener Keller veranlasste einen Vermieter zur Räumung eines Mieterkellers. Es kam zum Streit wegen einer Schadenersatzforderung der Mieterin gegenüber dem Vermieter, wegen unzulässigerweise aus dem Kellerraum entsorgter Gegenstände, Hausrat.

Zettel an der Kellertür fordert Mieterin auf, den Keller zu verschließen

Da die Tür zum Kellerraum (entgegen der Angaben der Mieterin) unverschlossen war, ließ der Vermieter durch den Hausmeister einen Zettel an der Kellertür anbringen, den Keller zu verschließen, da in offen stehende Keller andere Mieter oft Müll einlagern würden.

Kellerräumung durch Vermieter weil der Keller eines Mieters unverschlossen war

Da auf die Nachricht, für einen verschlossenen Keller zu sorgen, über 3 Wochen nicht reagiert worden sei, sah sich der Vermieter veranlasst den Keller zu räumen, weil er davon ausging, dass der Raum nicht mehr genutzt würde.

Neben Hausrat wurde auch eine Tiertransportbox entsorgt. Darin befand sich eine Schildkröte der Mieterin, die im Keller ihren Winterschlaf verbrachte.

Mieter bekommt Schadenersatz für vom Vermieter aus dem Keller entsorgte Sachen, Hausrat

Das Gericht befand, dass ein Zettel an der Tür zum Kellerraum als Information der Mieterin, der Keller sei zu verschließen, nicht ausreichend sei. 

Keller würden meist nur in größeren Zeitabständen aufgesucht - durch den an der Kellertür angebrachten Zettel habe sich keine Pflicht der Mieterin zur Reaktion gegenüber dem Vermieter ergeben. 

Die Räumung eines Kelles durch den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich

Die Räumung eines Kellers im Rahmen der Selbsthilfe sei nur möglich, wenn von dem Keller eine Gefahr ausgegangen wäre. Da dies nicht der Fall war, hätte der Vermieter nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass der Besitz an den im Keller gelagerten Gegenständen von der Mieterin aufgegeben worden sei. 

Vom Amtsgericht Hannover (Az. 502 C 7971/13) wurde der Vermieter deshalb zum Schadenersatz verurteilt. Insgesamt 560 Euro Schadenersatz waren vom Vermieter zu zahlen -  Zeugen hatten den Inhalt des Kellers auch bestätigt.   



Redaktion


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