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Verbot für Wäsche waschen, Wäsche trocknen in der Wohnung

Manche Mietverträge oder Hausordnungen beinhalten, dass das Waschen und Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten ist. 

Verbot für Mieter zum Waschen und Trocknen im Mietvertrag, der Hausordnung 

Solche Klauseln in Mietverträgen und Hausordnungen sind nicht wirksam, denn das Waschen und Trocknen der in einem Haushalt anfallenden Wäsche gehört zur normalen Nutzung der Wohnung, kann durch mehrfach verwendete Klauseln in Hausordnungen oder Mietverträgen nicht verboten werden.

Warum wollen Vermieter Wäschewaschen und Trocknen in der Mietwohnung verhindern?

Vermieter möchten dies gerne verhindern, weil sich durch den Niederschlag von Feuchtigkeit an Wänden und Decken in der Wohnung (besonders in der kalten Jahreszeit) Schimmel bilden kann.

Vermieter will die Benutzung der hauseigenen Wascheinrichtung, eines Trockenraums

Mieter sollen oft hauseigene Einrichtungen nutzen: Z.B. einen Raum für Waschmaschinen im Keller, auch einen vorhandenen Trockenraum, oder elektrische Wäschetrockner, die auch gegen Gebühr vom Vermieter gestellt werden.

Mieter können vom Vermieter nicht verpflichtet werden, hauseigene elektrische Trockner (auch Waschmaschinen) zu nutzen.

Mieter dürfen Waschmaschine und Trockner in der Wohnung aufstellen

Es ist daher möglich, eine Waschmaschine, auch einen Trockner in der Wohnung fachgemäß zu installieren.

  • Wird in der Wohnung Wäsche gewaschen und getrocknet, so ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Wohnung, die Räume gut gelüftet werden, damit die Feuchtigkeit aus der Wohnung entweichen kann, kein Schimmel an Decken und Wänden entsteht.
    Ist das Trocknen der Wäsche in Verbindung mit einem unzureichenden Lüften für Schimmelschäden verantwortlich, dann müssen Mieter für daraus entstehende Schäden haften: 
    Ursachen für Schimmelbildung in der Mietwohnung 

Ist das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon oder Terrasse der Mietwohnung erlaubt?

Das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ist für Mieter erlaubt, entspricht einer normalen Nutzung der Wohnung. Es ist daher auch erlaubt, einen Wäscheständer zum Trocknen auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen.  

Wäschespinne - Wäsche im Garten, Hof einer Wohnanlage zum Trocknen aufhängen

Das Aufstellen einer Wäschespinne in einem gemeinschaftlich von allen Mietern zu nutzenden Garten, oder im Hof eines Mietshauses, bedarf in der Regel der Genehmigung des Vermieters.

  • Nachbarn können sich gestört fühlen, wenn sie bei einer allen Mietern erlaubten Nutzung eines gemeinschaftlich zu nutzenden Gartens oder Hofs, Wäsche von Nachbarn auf einer Wäschespinne sozusagen im Blick haben.


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