Logo

Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags

Wird wegen eines Mangels, Mängeln der Wohnung eine zu hohe Mietminderung vom Mieter vorgenommen, dann kann dies dazu führen, dass dadurch entstehende Mietschulden zu einer Kündigung der Wohnung führen.

Mieter verlangt Schimmelbeseitigung und macht hohe Mietminderung

Ein Mieter teilte seinem Vermieter mit, dass auf Grund baulicher Mängel Schimmel und Kondenswasserbildung in den Wohnräumen sei und verlangte, dass der Schaden beseitigt wird.

  • Der Vermieter sah jedoch ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters als Grund für die Schimmelbildung, er führte keine Mängelbeseitigung durch. 
  • Daraufhin minderte der Mieter über 15 Monate die Miete um 20 Prozent. 

Mietminderung - Klage auf Zahlung einbehaltener Miete und fristlose Kündigung des Vertrags

Der Vermieter wollte nicht nur den aufgelaufenen Mietrückstand von seinem Mieter: 

Da auf Grund der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten Mietrückstand aufgelaufen waren, hatte der Vermieter den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt.

Achtung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bereits ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete ein erheblicher Mietrückstand ist:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung der Wohnung 

Beweisaufnahme des Amtsgerichts - Mieter war zur Mietminderung nicht berechtigt

Die Beweisaufnahme ergab, dass die Mietminderung nicht berechtigt war, denn das Wohn- und Nutzungsverhalten des Mieters war die Ursache für das Auftreten der Mängel, wie der vom Gericht beauftragte Gutachter feststellte. Das Gericht verurteilte den Mieter zur vollständigen Zahlung der einbehaltenen Miete und bestätigte auch die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen des entstandenen Mietrückstands. Der Mieter legte Berufung gegen das Urteil ein. 

Zu hohe Mietminderung - Klage auf Räumung der Wohnung

Das Landgericht wies die Klage auf Räumung ab, da sich der Mieter nicht in Verzug befunden habe, er vom Vorliegen eines berechtigten Grundes für eine Mietminderung ausgegangen sei. Der Vermieter akzeptierte dies nicht und der Streit um die fristlose Kündigung wurde vom Bundesgerichtshof entschieden. 

Unberechtigte Mietminderung - Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzugs

Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2012, Az. VIII ZR 138/11,  stellte fest, dass die fristlose Kündigung des Vermieters wegen des Zahlungsverzugs berechtigt war.

  • Eine fehlerhafte Einschätzung der Ursache der Mängel durch den Mieter führt nicht dazu, dass den Mieter kein Verschulden trifft. 
  • Der Mieter hätte, statt die Miete zu kürzen, die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen können.
Hinweis


Obwohl der Mieter den einbehaltenen Mietminderungsbetrag zwischenzeitlich bezahlt hatte, war die fristlose Kündigung nicht mehr abzuwenden, da für eine Abwendungszahlung Regeln gelten: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs der Miete abwenden



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: