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Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs der Miete abwenden

Bei einer fristlosen Kündigung der Wohnung wegen Mietrückständen oder Zahlungsverzugs ist grundsätzlich das Abwenden der fristlosen Kündigung dadurch möglich, dass alle Rückstände, Mietschulden bezahlt werden.

Mietschulden oder Zahlungsverzug - fristlose Kündigung kann mit Zahlung unwirksam werden

Die auf einem Zahlungsverzug beruhende wirksame außerordentlich fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB wird unwirksam, wenn der Vermieter bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage (Schonfrist) hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung befriedigt wird (Nachholrecht),§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Mietschulden - fristlose Kündigung wenn Sozialamt, Jobcenter Schulden übernimmt

Das Gleiche gilt, wenn sich innerhalb dieser Zeit eine öffentliche Stelle, z.B. das Sozialamt gegenüber dem Vermieter zur Zahlung oder zum Ausgleich der Mietrückstände verpflichtet. 

  • Durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung wird die Kündigung ebenfalls nachträglich unwirksam. 

Fristlose Kündigung wegen Mietschulden - Kündigung mit Zahlung aller Rückstände abwehren

Entscheidend ist, dass sämtliche Rückstände restlos ausgeglichen werden, also das Mieterkonto sprichwörtlich "auf null" gesetzt wird.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so entfallen die Kündigungswirkungen bei nachträglicher Erfüllung kraft gesetzlicher Fiktion rückwirkend, so dass das Mietverhältnis wieder auflebt und unverändert, d.h. in ungekündigter Form, fortbesteht.

Hinweis


  • Zu beachten ist unbedingt, dass diese Möglichkeit der Heilung der Verzugsfolgen durch vollständigen Ausgleich des Zahlungsrückstandes innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nur einmalig zur Verfügung steht.

Vermieter hat wegen Mietschulden die fristlose und fristgemäße Kündigung ausgesprochen

Häufig wird vom Vermieter zur fristlosen Kündigung auch eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen.

Florian Herrmann, Rechtsanwalt
12351 Berlin
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