Logo

Wohnung in einer Genossenschaft - Kündigung wegen Fehlbelegung

Eine Genossenschaft kann festlegen, an welche Personengruppen ihre Wohnungen vergeben, vermietet werden (z.B: Familien mit Kindern; Menschen mit Behinderungen usw.).  

Satzung der Genossenschaft - Wohnung für bestimmte Personengruppen

Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke. Die Genossenschaft kann in ihrer Satzung festlegen, dass Zweck der Genossenschaft nicht allgemein ist, Wohnraum zu schaffen, sondern Wohnraum vorrangig für Mitglieder, oder auch für bestimmte Personengruppen, für bestimmte Interessenlagen (z.B. Altersgemeinschaften, Familien mit Kindern, autofreie Benutzung).

Hinweis

Größere Genossenschaften haben meist ein Internetseite, auf der die Satzung der Genossenschaft zu finden ist.
Andernfalls wenden Sie sich an den Vorstand, notfalls an das Genossenschaftsregister.

Mieter, Nutzer einer Genossenschaftswohnung - Genossenschaft kann nicht einfach kündigen

Die Genossenschaft kann später den Vertrag nicht kündigen, z.B. weil die Kinder inzwischen ausgezogen sind, die Wohnungen aber eigentlich Familien mit Kindern vorbehalten sind.

Bisheriger Mieter der Genossenschaftswohnung gestorben - Kündigung durch Genossenschaft

Will aber nach dem Tod des bisherigen Wohnungsinhabers, der Genossenschaftsmitglied war,  jemand den Vertrag fortsetzen, oder in den Vertrag eintreten, so ist das für die Genossenschaft eine neue Situation. 

Todesfall - Wohnung in einer Genossenschaft übernehmen

  • Grundsätzlich könnte die Genossenschaft bei dieser Gelegenheit kündigen, wenn zukünftig die Wohnung sozusagen "falsch belegt" wird, nämlich entgegen den Festlegungen über die Wohnungsvergabe.

Fehlbelegung einer Genossenschaftswohnung - hält die Genossenschaft die Bestimmungen ein?

Hier lohnt sich die Prüfung, ob die Festlegungen in der Satzung klar und verständlich sind, und ob die Genossenschaft auch tatsächlich konsequent nach diesen Regeln die Wohnungen vergibt.

  • Ist das nicht der Fall, hält ein Teil der Rechtsprechung solch eine Kündigung wegen "Fehlbelegung" für unwirksam.

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: