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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Mieter in einer Genossenschaft werden
Mieter in einer Genossenschaft werden - grundsätzlich gilt im Verhältnis zwischen Genossenschaftsmitgliedern als Mieter und der Genossenschaft als Vermieter das allgemeine Mietrecht, und zwar unabhängig davon, ob man als Mieter Genossenschaftsmitglied ist oder nicht.
Mieter in einer Genossenschaft werden - Mitgliedschaft als Voraussetzung
Um eine Genossenschaftswohnung zu bekommen, hat man in der Regel mindestens einen (oder auch mehrere) Genossenschaftsanteil(e) als neues Mitglied zu zeichnen und zu bezahlen - die Mitgliedschaft ist meist die Voraussetzung, damit man in der Genossenschaft eine Wohnung bekommen kann.
Der Preis eines Genossenschaftsanteils ist unterschiedlich, häufig zwischen 500 und 3000 € - bei älteren Genossenschaften eher niedriger als bei jüngeren.
Zusätzlich zum Zeichnen eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile verlangen Genossenschaften für den Eintritt in die Genossenschaft manchmal auch ein "Eintrittsgeld" (ca. 100 bis 500 Euro) von ihren neuen Mitgliedern.
Die Miete für eine Genossenschaftswohnung ist oft günstiger als am freien Markt
Die Mieten in einer Genossenschaft sind oft günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt, und auch die Mietpreisentwicklung im Rahmen von Mieterhöhungen ist weniger stark als auf dem freien Wohnungsmarkt.
Wohnung in einer Genossenschaft bekommen - Wartelisten ubd Wartezeiten
Die Wartelisten und Wartezeiten für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung sind oft lang, besonders in Großstädten sind die Wohnungen begehrt.
Bis eine Wohnung von der Genossenschaft einem neuen Mitglied angeboten wird kann es lange dauern, da es oft nur ein sehr begrenztes Angebot für eine Genossenschaftswohnung gibt, Wohnungen selten frei werden.
Bis zu einem Wohnungsangebot können dann sogar einige Jahre Wartezeit vergehen.
Genossenschaft vermietet Wohnungen - es gilt grundsätzlich das allgemeine Mietrecht
In seltenen Fällen vermieten Genossenschaften auch Wohnungen an Nichtmitglieder. Dann gilt für diese Mietverträge ganz uneingeschränkt das Mietrecht.
Aber auch bei Vermietung von Wohnraum an Mitglieder - meist wird der Vertrag dann als Nutzungsvertrag bezeichnet - gilt grundsätzlich das Wohnraummietrecht.
Teilweise werden die Rechte und Pflichten aus dem BGB durch das Genossenschaftrecht und die Satzung der jeweiligen Genossenschaft beeinflusst.
Größere Genossenschaften haben meist eine Internet-Seite, auf der die Satzung der Genossenschaft zu finden ist.
Besserer Kündigungsschutz für Mieter in einer Genossenschaft
Ein entscheidender Vorteil für Mieter in einer Genossenschaft ist, dass eine Genossenschaft in der Regel keine Möglichkeit hat, den Wohnungsmietvertrag wegen Eigenbedarf oder auch aus Gründen einer unzureichenden wirtschaftlichen Verwertung zu kündigen.
- Eine Kündigung durch die Genossenschaft kommt praktisch nur wegen Vertragsverletzung durch den Mieter in Betracht.
Die Genossenschaft kann den Nutzungsvertrag kündigen. - Bestehen tatsächlich Gründe für einen Ausschluss des Mitglieds aus der Genossenschaft, so kann dies ggf. auch zur Kündigung der Wohnung führen.
Ausschluss aus der Genossenschaft - Kündigung der Wohnung? - Es besteht in der Regel lebenslanges Wohnrecht.
Mieter in einer Genossenschaft - gegenseitige Rücksichtnahme und Gleichbehandlung
In Genossenschaften besteht eine Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme, und es besteht eine grundsätzliche Pflicht der Genossenschaft zur Gleichbehandlung ihrer Mitglieder.
Bestehen Zweifel an in der Satzung festgelegten Regeln, so hilft nur die fachliche, anwaltliche Beratung, ob in der Satzung stehende Regelungen tatsächlich wirksam sind.
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