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Nachmieter vorschlagen - Prüfung durch Vermieter - Unterlagen

Möchte der Mieter einen Nachmieter stellen, suchen, dann muss sich der Mieter selbst um alles kümmern, damit der Vermieter in der Lage ist, die Prüfung potentieller Nachmieter vorzunehmen.

Der Vermieter muss in der Regel keinen Nachmieter akzeptieren

Der Vermieter kann entscheiden, ob er einen Nachmieter für seine Wohnung akzeptiert.

Länger laufenden Mietvertrag für Mietwohnung durch Nachmieter vorzeitig beenden

Mieter, die aus einem Mietvertrag, der noch längere Zeit nicht beendet werden kann (Zeitmietvertrag, Vertrag mit Kündigungsausschluss), vorzeitig herauskommen wollen, dürfen sich nicht darauf verlassen, dass dies auch klappt,

Mieter hat Anspruch, Nachmieter dem Vermieter vorschlagen zu können

Auch wenn ausnahmsweise ein solcher Anspruch besteht, müssen betroffene Mieter sich bezüglich des Nachmieters um alles kümmern, so dass der Vermieter nur noch auswählen und entscheiden muss, ob er einen / mehrere Nachmieter akzeptiert.

Vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter für die Mietwohnung muss Vermieter prüfen können

Wenn Mieter Interessenten gefunden haben, müssen Vermieter über den / die Interessenten umfassend informiert werden.

Unterlagen für die Prüfung eines Nachmieters durch den Vermieter einer Wohnung

Dafür sind aussagekräftige Unterlagen für eine Prüfung erforderlich, um die sich der Mieter kümmern muss. 

  • Der Vermieter muss sich ein ausreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des / der Interessenten machen können. 

Dazu gehören z.B. Verdienstbescheinigungen, Bonitätsauskünfte (Schufa-Auskunft), Selbstauskunft des potentiellen Nachmieters, Beruf, Arbeitsstätte, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

  • Mieter müssen auch selbst dafür sorgen, dass sich potentielle Nachmieter die Wohnung ansehen können. 
  • Mieter müssen auch den Kontakt mit dem Vermieter herstellen, ihn den / die Kandidaten sozusagen vorstellen, aussagekräftige Unterlagen übergeben.
    Es reicht nicht, Nachmietinteressenten zu bitten, sich selbst an den Vermieter zu wenden.
Hinweis


Manchmal enthalten Mietverträge bereits das Recht, dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen zu können. 

  • Auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, einen Nachmieter zu stellen, dann ist alles so vorzubereiten, dass der Vermieter ohne weiteren Aufwand entscheiden kann, ob er mit diesem Nachmieter einen Vertrag schließen will.

Redaktion


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