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Mietvertrag Wohnung - Nebenleistungen durch Mieter oder Vermieter

Für die Überlassung einer Wohnung wird in der Regel als Entgelt ein Geldbetrag vereinbart, die Miete.

Es können aber auch andere Gegenleistungen des Mieters als Entgelt, als Miete vereinbart werden, z.B. die Erbringung von Leistungen. 
Der Mieter, der solche Aufgaben übernimmt, bekommt dafür oft den Vorteil einer geringeren Miete oder muss sogar gar keine Miete zahlen.

Nebenleistungen des Mieters sind meist im Mietvertrag vereinbart

Es kann vereinbart werden, dass der Mieter für den Vermieter Aufgaben im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses erledigt, z.B. die Tätigkeit als Hausmeister.

Dafür kann die Miete insgesamt oder ein Teil erlassen werden. Dies sollte aus dem Mietvertrag oder einer Anlage zum Mietvertrag klar hervorgehen.

Mieter übernimmt Leistungen für Vermieter - geringere Mietzahlung durch Mieter

Solche Vereinbarungen finden sich öfter, wenn nur ein Zimmer in einer Wohnung vermietet wird, und der Mieter eine Leistung, z.B. im Haushalt des Vermieters erbringt, muss oft gar keine Miete oder nur eine sehr geringe Miete bezahlt werden. 
Hilfe im Haushalt anstatt Miete zahlen 

Hinweis


Eine solche Regelung kommt z.B. bei Mietverträgen zwischen Studenten und älteren (alleinstehenden) Vermietern öfter vor, z.B. auch im Rahmen eines Untermietvertrags, wenn der Vermieter auch in der Wohnung wohnt.

  • Sind Nebenleistungen vertraglich vereinbart, dann kann der Vermieter die getroffene Vereinbarung bezüglich der vereinbarten Dienstleistung nicht einfach kündigen und stattdessen eine Miete bzw. eine höhere Miete verlangen. 

Gartenpflege, Hausreinigung, Einkaufen, Putzen als Nebenleistungen des Mieters

Solche Nebenleistungen können z.B. sein:

das Haus beaufsichtigen,

andere Dienstleistungen wie aufräumen, putzen, einkaufen, 

Haustiere betreuen,

den Garten versorgen: 
Gartenpflege - Wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernehmen

den Winterdienst übernehmen: 
Räumpflicht und Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter

Auch die Übernahme von Hauswartstätigkeiten o.ä. kommt in Betracht.

Hinweis


Dass der Mieter zu Nebenleistungen verpflichtet ist, kommt auch bei "Werkdienstwohnungen" vor, wo der Mieter Hauswartstätigkeiten erbringt und dafür die Wohnung erhält. 

Weitere Einzelheiten: 

Werkwohnung, Dienstwohnung vom Betrieb gemietet

Dienstwohnung, Werkwohnung kann an eine Funktion gebunden sein

    Nebenleistungen des Vermieters können im Mietvertrag der Wohnung vereinbart sein

    Umgekehrt kann der Vermieter auch andere Nebenleistungen zusammen mit der Vermietung der Wohnung, erbringen. 

    Er kann Räume:

    möbliert vermieten, 

    den Garten zur Nutzung (allein) überlassen bzw. die Nutzung erlauben: 
    Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet?

    Garten am Einfamilienhaus - mitvermietet oder nicht? 

    eine Garage oder Parkplatz zur Verfügung stellen:
    Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht? 

    die Nutzung anderer Gemeinschaftsflächen oder Gemeinschaftsräume (z.B. Trockenraum, Dachboden etc.) gestatten

    er kann die Untervermietung bereits im Mietvertrag erlauben
    (Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung).

    Hinweis


    Ob der Vermieter eine vereinbarte Nutzungsmöglichkeit wieder kündigen kann, hängt vom Inhalt, den Einzelheiten zur Vereinbarung ab.



    Hinweis

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