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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigung der Wohnung - Hausmeister soll Wohnung nutzen
Erfolgt eine Kündigung der Wohnung, weil der Vermieter angibt, dass der Hausmeister die Wohnung nutzen soll, dann ist die Voraussetzung für eine solche Kündigung wegen eines sogenannten "Betriebsbedarfs", dass betriebliche Gründe die Nutzung gerade der gekündigten Wohnung notwendig machen.
Mietwohnung als Betriebsbedarf für Hausmeister - Interessenabwägung erforderlich
Beruft sich der Vermieter darauf, dass er die Wohnung für den Hausmeister brauche, dann muss die Wohnung für die betrieblichen Abläufe nach den Aufgaben der Bedarfsperson von wesentlicher Bedeutung sein.
Wenn der Vermieter den Wohnungsmietvertrag kündigt und angibt, er brauche die Wohnung für betriebliche Zwecke, dann ist das nicht gleich zu bewerten wie Eigenbedarf zu Wohnzwecken.
Es muss eine Interessenabwägung im Einzelfall vorgenommen werden:
Kündigungsgrund Berufsbedarf, Betriebsbedarf oder Geschäftsbedarf
Wohnungsbedarf für Concierge, Hausmeister kann Betriebsbedarf begründen
Der Bundesgerichtshof meint, bei einem Angestellten, dem die Aufgaben eines "Concierge" mit ständiger Präsenzpflicht übertragen sind, kann ein Betriebsbedarf gegeben sein.
Hingegen gelte das nicht bei einem Hausmeister, der mehrere Objekte des Vermieters betreuen soll und ohnehin bereits in der Nähe eines der Objekte wohnt.
BGH: Eigenbedarf, Betriebsbedarf für Hausmeister, Concierge
Kündigung des Wohnungsmietvertrages wegen Betriebsbedarf - genaue Prüfung
Besteht berechtigter Betriebsbedarf, dann kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen gemäß § 573 Abs. 2 BGB ("insbesondere" bedeutet: auch im Gesetz nicht ausdrücklich genannte Gründe können zur Kündigung berechtigen).
Es muss aber geprüft werden, ob der Bedarf wirklich besteht. Zieht später doch ein Mieter ein, der gar nicht mit Hausmeisterdiensten für dieses Haus beauftragt ist, kann ein Schadenersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs bestehen.
BGH: Eigenbedarf, Betriebsbedarf für Hausmeister, Concierge vorgetäuscht - Schadenersatz
Betriebsbedarf für die Mietwohnung besteht - soziale Härtgegründe der Mieters
Vorsorglich sollten Sie auch wenn es so aussieht, als bestehe ein berechtigter Betriebsbedarf, rechtzeitig Widerspruch einlegen, die besonderen Schwierigkeiten, sozialen Härten, die für Sie persönlich oder Haushaltsangehörige durch eine Kündigung entstehen, vorbringen:
Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung
Lassen Sie sich umgehend fachkundig beraten, wenn Sie solch eine Kündigung erhalten!
Wenn die Wohnung ausdrücklich als Dienstwohnung vermietet worden ist, ist es grundsätzlich für den Vermieter leichter, den Vertrag zu kündigen:
Dienstwohnung, Werkwohnung an Anstellung, Funktion gebunden .
- Auch dann sollte geprüft werden, ob wirklich genau diese Wohnung für den Dienstverpflichteten benötigt wird.
Redaktion
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