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Mietvertrag für Mietwohnung mit französischer SARL, S.A.R.L. 

Die Société à responsabilité limitée (SARL oder S.A.R.L.) ist vergleichbar mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH. Die S.A.R.L. ist beim Handelsregister (Registre du commerce et des sociétés), eingetragen. Die Rechtsform S.A.R.L. ist in Frankreich und Luxembourg häufig anzutreffen.

Mietvertrag für Wohnung abschließen - wer vertritt die französische, luxemburgische SARL?

  • Jeder Geschäftsführer der S.A.R.L. ist nach außen allein vertretungsberechtigt. Damit kann ein Geschäftsführer auch allein einen Mietvertrag abschließen.

Hausverwaltung kann französicche SARL gegenüber Mietern vertreten

Es ist selbstverständlich möglich, dass eine in Deutschland arbeitende Hausverwaltung die Vollmacht von der S.A.R.L. zur umfassenden Verwaltung einer Immobilie bekommt, damit zum Abschluss eines Mietvertrages auch berchtigt sein kann. 

  • Eine solche Vollmacht sollte im Original dem Mietvertrag als Anlage beigefügt werden. 
Hinweis

Um zu erfahren, wer ist Geschäftsführer, wie lautet die genaue Anschrift der Gesellschaft, könnte dem Mietvertrag ein aktueller Auszug aus dem französischen Handelsregister beigefügt werden. Aber das Verlangen dieser Auskunft kann den Abschluss eines Mietvertrages verhindern.

Abschluss Mietvertrag für Mietwohnung mit einer SARL 

  • Ob Sie mit einer als S.A.R.L. firmierenden Gesellschaft einen Mietvertrag schließen, ist eine persönliche Entscheidung.

Prüfen Sie, ob die Gesellschaft von einer deutschen Hausverwaltung umfassend vertreten wird, oder die Gesellschaft eine Zweigniederlassung in Deutschland hat, die sich um etwaige auftretende Probleme (z.B. Mängelbeseitigung) kümmern kann.

Ist eine Zweigniederlassung einer SARL vorhanden, so muss diese im deutschen Handelsregister eingetragen sein.

SARL hat keine örtliche Niederlassung in Deutschland, keine Hausverwaltung

Ist in Deutschland keine Vertretung für die Gesellschaft gegeben, keine Hausverwaltung beauftragt, so wären Probleme mit der Mietwohnung, also z.B. den Vermieter zu einer Mängelbeseitigung auffordern, direkt der ausländischen Gesellschaft mitzuteilen.

Das kann für die Durchsetzung von Ansprüchen dann Probelem bereiten.

Hinweis


Müssten Sie eventuell eine Klage auf Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses führen, so können Sie diese vor dem für Sie zuständigen Gericht Ihres Wohnortes erheben.

Gewinnen Sie die Klage und bezahlt der Vermieter womöglich nicht, so müssten Sie Ihre Forderung in Frankreich vollstrecken lassen.


Redaktion


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