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Hausratversicherung - Versicherungsschutz für Mieter

Eine Hausratversicherung soll dafür sorgen, dass die Versicherung einen angemessenen Ersatz bezahlt, wenn der Hausrat beschädigt oder bei einem Einruch gestohlen wird. Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung ist unterschiedlich, es kommt auf die Versicherungsbedingungen an.

Hausratversicherung wichtig für Wohnungsmieter

Wenn Schäden an Ihrem Hausrat, also Ihren Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Sachen entstehen, ist es oft nicht einfach bzw. möglich, von dem Schädiger Ersatz zu bekommen.

Oft ist der Schädiger gar nicht zu ermitteln und es muss auch ein Verschulden nachgewiesen werden.

  • Beispielsweise haftet der Vermieter bei einem Defekt an Haus oder Wohnung nur dann für Schäden an Sachen des Mieters, wenn er vorher hätte wissen müssen, dass ein Defekt besteht und nichts unternommen hat.

Eine Hausratversicherung muss den Schaden des Mieters auch ohne diese Einschränkungen decken.

Welche Schaden sind durch die Hausratversicherung gedeckt?

Meist ist der Hausrat versichert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und auch Vandalismus - was zu prüfen ist.

Im einzelnen Vertrag können auch Erweiterungen (z.B. Schaden durch Hochwasser) eingeschlossen oder bestimmte Risiken ausgeschlossen sein.  

Mit der Hausratversicherung kann auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.

Elementarschadenversicherung - was deckt diese ab?

Zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall alles?

Auch wenn das Risiko versichert ist, in dem ein Schaden eingetreten ist, kann es sein, dass Sie nicht den vollen Ersatz für den Schaden erhalten.

Zahlt die Hausratversicherung immer den gesamten Schaden?

Hausratversicherung - Wiederbeschaffungswert, Neupreis, Reparatur

Die Hausratversicherung deckt den Wiederbeschaffungswert zum Neupreis, wenn die beschädigten Sachen nicht repariert werden können, oder die Reparatur der Sachen teurer wäre als eine Neuanschaffung.

  • Unter dem "Neuwert" in der Hausratversicherung versteht man nicht den beim Kauf bezahlten Preis einer Sache, sondern das, was heute eine gleichwertige Sache in neuwertigem Zustand kosten würde. 

Versicherungsumfang - was gehört zum versicherten Hausrat bei einer Hausratversicherung?

Zum Hausrat gehört das bewegliche Eigentum, das dem Haushalt dient, also Möbel, sonstige Einrichtungsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Kleidung, Nahrungsmittel und auch Fahrräder, und zwar auch dann, wenn diese Sachen nicht dem Versicherungsnehmer, sondern anderen Personen, gehören, die in häuslicher Gemeinschaft leben, z.B. Ehegatten oder Kindern des Versicherten.

  • Versichert ist grundsätzlich nur das, was sich bei dem Haushalt befindet, der im Versicherungsvertrag genannt ist.
    Aber auch kurzzeitig (z.B. während der Ferien) mitgenommene Hausratgegenstände können versichert sein. Achtung: Es kann dann eine Überschneidung mit der Reisegepäckversicherung geben.
  • Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Pelze, Gemälde usw.) sind oft nur dann versichert, wenn sie auch besonders sicher verwahrt wurden, und selbst dann gibt es meist eine Entschädigungsgrenze.
  • Achten Sie darauf, dass bei einer Hausratversicherung keine Unterversicherung (Wert des Hausrats und der versicherten Wertgegenstände höher, als die Versicherungssumme) besteht. Wäre dies der Fall, dann kann es im Schadenfall zu erheblichen Kürzungen bei der Erstattung eines Schadens kommen. Prüfen Sie, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist oder vereinbart werden kann.

Sind Sachen, die dem Vermieter gehören, auch in der Hausratversicherung versichert?

Mietsachschäden sind in den seltensten Fällen über eine Hausratversicherung gedeckt.

Hinweis


Mietsachschäden können in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Aber auch hier sind Glasschäden, auch z.B. an einem Cerankochfeld, im Schadensfall meist von der Regulierung ausgeschlossen.

Der gesonderte Abschluss einer Glasversicherung, die solche Mietsachschäden abdeckt, kann überlegt werden.
Glasschaden in Mietwohnung - Schadenersatz, Haftung des Mieters 

Hausratversicherung - Versicherungsleistung bei Einbruch in die Wohnung

Die Hausratversicherung kommt für die entwendeten oder beschädigten Gegenstände aus dem Hausrat und, je nach Vertrag, auch für weitere Schäden im Zusammenhang mit dem Einbruch auf. 

Die Hausratversicherung leistet für gestohlene Sachen, beschädigte Gegenstände meist den Wiederbeschaffungswert - das ist in der Regel der Wert, der für die Wiederbeschaffung einer Sache, in gleicher Art und Güte, erforderlich ist.

Einbruchschaden an Fenster und Türen - Übernahme von Reparaturkosten

Fenster und Türen gehören nicht zum mitversicherten Inventar, sondern werden dem Gebäude zugerechnet.

  • In der Regel gilt: Ist der Schaden an Fenstern und Türen im Bereich der Wohnung durch einen Einbruch entstanden, dann übernimmt die Hausrat­versicherung bei Einschluss dieser Versicherungsleistung die Reparatur­kosten - aber nicht immer besteht dieser Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, denn es kommt genau auf die Versicherungsbedingungen an.

Regulierung eines Vandalismusschaden wegen Einbruch in die Wohnung

Zu einem Schaden durch Vandalismus kommt es meist im Zusammenhang mit einem Wohnungseinbruch.

  • Die Reparaturkosten für die Beschädigung von Fenster und Türen sind oft im Rahmen der Versicherungsleistung Vandalismus eingeschlossen, es sind nicht nur Schäden durch Vandalismus am Hausrat des Mieters versichert, aber es kommt immer auf den Vertrag wegen der eingeschlossenen Versicherungsleistungen an.

Ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert?

Bei der Hausratversicherung muss geprüft werden, bis zu welcher Summe, und unter welchen Bedingungen ein Fahrraddiebstahl versichert ist.

Eventuell wird Schaden wegen Diebstahl eines hochwertigen Fahrads z.B. nur teilweise oder vielleicht, wenn die Bedingungen für einen Schadenersatz nicht greifen, gar nicht ersetzt.

Sind in der Hausratversicherung Glasschäden versichert?

Ist in der Versicherung "Glas" eingeschlossen, dann bedeutet dies nicht, dass Fensterscheiben der Mietwohnung im Schadenfall versichert sind, sondern meist nur Glasschäden am Hausrat des Mieters, bei Feuer, Sturmschäden und Einbruch.

Glasschäden als Mietsachschäden in der Hausratversicherung

Nur wenn eine solche extra Glasversicherung zusätzlich in der Hausratversicherung eingeschlossen ist, sind etwaige Glasschäden an Fensterscheiben versichert. Prüfen Sie ggf. auch, ob die Beschädigung eines Cerankochfelds oder eines Aquariums versichert ist.
Achten Sie darauf, dass sich die Versicherung auf auf Mietsachschäden erstreckt. Ansonsten ist Glas im Rahmen der Police nur bei Feuer, Sturm und Einbruch versichert.

Balkonsolaranlage der Hausratversicherung melden, Versicherungseinschluss prüfen

Mieter sollten bei einer auf dem Balkon befindlichen Minisolaranlage prüfen, ob diese in der Hausratversicherung eingeschlossen ist bzw. als Versicherungsumfang eingeschlossen werden kann, damit z.B. auch Schäden durch Sturm und Hagel versichert sind.

Mitteilungspflichten gegenüber der Hausratversicherung

Selbstverständlich müssen Sie die Fragen, die Ihnen die Versicherung vor Vertragsabschluss stellt, wahrheitsgemäß beantworten. Grundsätzlich sollten Sie aber auch später Ihre Versicherung informieren, wenn das Risiko von Schäden erhöht wird.

Ist ein Schaden eingetreten, müssen Sie Ihre Versicherung unverzüglich informieren und - meist nur bei großen Schäden relevant - eine Besichtigung ermöglichen.

  • Teilen Sie unbedingt der Hausratversicherung mit, wenn ein Gerüst vor Ihrer Wohnung aufgestellt wird, oder bereits steht. Ein Baugerüst stellt immer eine Risikoerhöhung dar!
  • Im Schadenfall sollten Sie vor einer Meldung an die Versicherung prüfen, welche Schäden überhaupt versichert sind, und unter welchen Voraussetzungen.

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag neu abschließen oder überprüfen lassen wollen, achten Sie darauf, dass Ihr Ratgeber unabhängig ist - Leistungsbedingungen und Versicherungsbeiträge (Prämien) sind durchaus unterschiedlich!

  • Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre Versicherung umgehend informieren!




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