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Hausratversicherung - Versicherungsumfang für Wohnungsmieter
Ein Hausratversicherungsvertrag soll dafür sorgen, dass die Versicherung einen angemessenen Ersatz bezahlt, wenn der Hausrat beschädigt wird.
Die Hausratversicherung deckt den Wiederbeschaffungswert zum Neupreis, wenn die beschädigten Sachen nicht repariert werden können, oder die Reparatur der Sachen teurer wäre als eine Neuanschaffung.
Unter dem "Neuwert" in der Hausratversicherung versteht man nicht den beim Kauf bezahlten Preis einer Sache, sondern das, was ein heute eine gleichwertige Sache in neuwertigem Zustand kosten würde.
Versicherungsumfang - was gehört zum versicherten Hausrat bei einer Hausratversicherung?
Zum Hausrat gehört das bewegliche Eigentum, das dem Haushalt dient, also Möbel, sonstige Einrichtungsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Kleidung, Nahrungsmittel und auch Fahrräder, und zwar auch dann, wenn diese Sachen nicht dem Versicherungsnehmer, sondern anderen Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, z.B. Ehegatten oder Kindern des Versicherten.
- Versichert ist grundsätzlich nur das, was sich bei dem Haushalt befindet, der im Versicherungsvertrag genannt ist.
Aber auch kurzzeitig (z.B. während der Ferien) mitgenommene Hausratgegenstände können versichert sein. Achtung: Es kann dann eine Überschneidung mit der Reisegepäckversicherung geben. - Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Pelze, Gemälde usw.) sind oft nur dann versichert, wenn sie auch besonders sicher verwahrt wurden, und es gibt auch meist selbst dann eine Entschädigungsgrenze.
Achten Sie darauf, dass bei einer Hausratversicherung keine Unterversicherung (Wert des Hausrats und der versicherten Wertgegenstände höher, als die Versicherungssumme) besteht. Wäre dies der Fall, dann kann es im Schadenfall zu erheblichen Kürzungen bei der Erstattung eines Schadens kommen. Prüfen Sie, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist oder vereinbart werden kann.
Sind Sachen, die dem Vermieter gehören, auch in der Hausratversicherung versichert?
Mietsachschäden sind in den seltensten Fällen über eine Hausratversicherung gedeckt.
Mietsachschäden können in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Aber auch hier sind Glasschäden, auch z.B. an einem Cerankochfeld, im Schadensfall meist von der Regulierung ausgeschlossen.
Der gesonderte Abschluss einer Glasversicherung, die solche Mietsachschäden abdeckt, kann überlegt werden.
Glasschaden in Mietwohnung - Schadenersatz, Haftung des Mieters
Sind in der Hausratversicherung Glasschäden versichert?
Ist in der Versicherung "Glas" eingeschlossen, dann bedeutet dies nicht, dass Fensterscheiben der Mietwohnung im Schadenfall versichert sind, sondern meist nur Glasschäden am Hausrat des Mieters, bei Feuer, Sturmschäden und Einbruch.
Glasschäden als Mietsachschäden in der Hausratversicherung
Nur wenn eine solche extra Glasversicherung zusätzlich in der Hausratversicherung eingeschlossen ist, sind etwaige Glasschäden an Fensterscheiben versichert. Prüfen Sie ggf. auch, ob die Beschädigung eines Cerankochfelds oder eines Aquariums versichert ist.
Achten Sie darauf, dass sich die Versicherung auf auf Mietsachschäden erstreckt. Ansonsten ist Glas im Rahmen der Police nur bei Feuer, Sturm und Einbruch versichert.
Welche Art von Schaden ist in der Hausratversicherung gedeckt?
Meist ist der Hausrat versichert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Im einzelnen Vertrag können auch Erweiterungen (z.B. Schaden durch Hochwasser) eingeschlossen oder bestimmte Risiken ausgeschlossen sein.
Mit der Hausratversicherung kann auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.
Zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall alles?
Auch wenn das Risiko versichert ist, in dem ein Schaden eingetreten ist, kann es sein, dass Sie nicht den vollen Ersatz für den Schaden erhalten.
Zahlt die Hausratversicherung immer den gesamten Schaden?
Mitteilungspflichten gegenüber der Hausratversicherung
Selbstverständlich müssen Sie die Fragen, die Ihnen die Versicherung vor Vertragsabschluss stellt, wahrheitsgemäß beantworten. Grundsätzlich sollten Sie aber auch später Ihre Versicherung informieren, wenn das Risiko von Schäden erhöht wird.
Teilen Sie unbedingt der Hausratversicherung mit, wenn ein Gerüst vor Ihrer Wohnung aufgestellt wird, oder bereits steht. Ein Baugerüst stellt immer eine Risikoerhöhung dar!
Ist ein Schaden eingetreten, müssen Sie Ihre Versicherung unverzüglich informieren und - meist nur bei großen Schäden relevant - eine Besichtigung ermöglichen.
Im Schadenfall sollten Sie vor einer Meldung an die Versicherung prüfen, welche Schäden überhaupt versichert sind, und unter welchen Voraussetzungen.
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag neu abschließen oder überprüfen lassen wollen, achten Sie darauf, dass Ihr Ratgeber unabhängig ist - Leistungsbedingungen und Versicherungsbeiträge (Prämien) sind durchaus unterschiedlich!
- Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre Versicherung umgehend informieren!
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