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Wohnberechtigungsschein – Angaben und Gültigkeit 

Jeder Wohnberechtigungsschein gilt 12 Monate ab Ausstellungsdatum - in dieser Zeit muss gemäß des Wohnberechtigungsscheins eine passende Wohnung angemietet werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit eines WBS ist ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen

Hat man innerhalb der 12 Monate keine Sozialwohnung, staatlich geförderte Wohnung gefunden, dann ist der WBS neu zu beantragen:

Wohnberechtigungsschein erhalten - Wohnung finden, bekommen

Welche Angaben stehen im Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl für eine zu beziehende Sozialwohnung und auch über die maximal zulässige Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Nach Einzug in eine Sozialwohnung, geförderte Wohung gilt der WBS unbefristet

Hat man eine staatlich geförderte Wohnung gemietet, dann gilt nach dem Einzug der Wohnberechtigungsschein unbefristet fort, und zwar für so lange Zeit, wie das Mietverhältnis, der Mietvertrag für die Wohnung dauert - eine Neubeantragung des WBS ist also nicht erforderlich.

Verbessert sich das Haushaltseinkommen, dann kann ggf. eine Fehlbelegungsabgabe erhoben werden - ausziehen muss man aus seiner Wohnung nicht.

Gültigkeit des WBS bei Umzug in andere Sozialwohnung, geförderte Wohnung

Etwas anderes gilt, wenn man in eine andere Sozialwohnung umziehen möchte. Der bisherige WBS ist dann nicht mehr gültig, man kann diesen für die Anmietung einer anderen Sozialwohnung nicht nutzen.

Umzug aus Sozialwohnung in andere Sozialwohnung - neuen WBS beantragen

Wer bereits eine Sozialwohnung angemietet hat, und umziehen möchte, muss grundsätzlich einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. 

Sprechen Sie mit dem Wohnungsamt, ob für Ihren Bedarf Wohnungen vorhanden sind.
Das Amt kann einen "gezielten" WBS ausstellen. 

Wohnberechtigungsschein erhalten - welche Arten gibt es? 

Beim sogenannten gezielten Wohnberechtigungsschein kann genau festgelegt werden, dass der WBS nur für eine bestimmte Wohnungsart oder sogar nur eine einzelne Wohnung gilt.

Ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht in anderen Bundesländern

Ein Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland (bei sogenannten „gezielten“ Wohnberechtigungsscheinen eventuell auch nur für die Gemeinde), in der er ausgestellt wurde.

  • Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein aus Hessen haben, so hat dieser grundsätzlich in Hamburg keine Gültigkeit.
  • Auch bei einem Wohnortwechsel ist der Schein neu zu beantragen.

Redaktion


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