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Wohnberechtigungsschein - Tabelle Einkommensgrenzen
Jeder volljährige Bürger kann einen WBS (Wohnberechtigungsschein) für sich, die Familie oder für seine Lebensgemeinschaft beantragen. Dies gilt auch für Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung und festem Wohnsitz in Deutschland.
Wer kann einen WBS, welche Personengruppen können einen WBS beantragen?
Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf die in den Bundesländern jeweils geltenden Einkommensgrenzen, siehe Tabelle weiter unten, nicht überschreiten
Die Einkommensgrenzen, die für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins maßgeblich sind, sind in den Bundesländern, Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt.
- Fragen Sie daher immer, wie die Einkommensgrenzen in Ihrer Gemeinde geregelt sind.
Wohnberechtigungsschein beantragen - WBS bekommen
Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sozialwohnungen bezogen werden
Der Wohnberechtigungsschein soll ermöglichen, dass Haushalte mit nicht hohem Einkommen eine Wohnung beziehen können, die mit öffentlichen Geldern finanziert worden ist.
Bis zu welchem Einkommen besteht ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein
Die Einkommensgrenzen legen fest, bis zu welchem Haushaltseinkommen ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht.
- Die nachstehende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht zu den in den Bundesländern vorhandenen Regelungen zu den Einkommensgrenzen.
Wohnberechtigungsschein - unterschiedliche Einkommensgrenzen in den Ländern und Städten
Es gibt einen allgemeinen im Bundesgesetz festgelegten Wert für die Einkommensgrenze.
Bundesgesetz | 12.000 | 18.000 | 22.600 | 4.100 |
500 |
- Dieser Wert wurde von vielen Bundesländern an die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst, in der Regel erhöht, siehe Tabelle weiter unten im Beitrag.
Städte und Gemeinden haben oft zusätzliche Sonderregelungen festgelegt - erfragen.
WBS - Sonderregelungen in den Bundesländern und Gemeinden
Sonderregelungen in den Ländern und Gemeinden gibt es z.B. für Familien mit Kindern und andere Bevölkerungsgruppen, z.B. Behinderte, Rentner, Alleinerziehende u.a. - nachfragen!
Wohnberechtigungsschein - Beispiele für Einkommensgrenzen in den Bundesländern
Ob Ihr Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen überschreitet
können Sie nicht dadurch feststellen, in dem Sie Ihre Lohn- / Gehaltsabrechnung mit den geltenden Jahreswerten vergleichen.
- Bei der Einkommensberechnung gibt es viele Freibeträge und Pauschalen, die vom Bruttojahreseinkommen abgezogen werden können, und diese sind regional bzw. auch von Bundesland zu Bundesland verschieden:
Wohnberechtigungsschein - Feststellung Einkommensgrenze
Wie die Höhe des maßgeblichen Haushaltseinkommens ermitteln?
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Einkommen für Wohnberechtigungsschein ermitteln - wie berechnen?
Für die Bewilligung des WBS wird nicht nur die Höhe des Einkommens überprüft - auch die Höhe eines vorhandenen Vermögens kann eine Voraussetzung für den Erhalt sein:
Antrag, Erhalt Wohnberechtigungsschein – zählt Vermögen?
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Prüfen Sie auch, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Wohngeldrechner
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Übersicht - Tabelle Einkommensgrenzen in den Bundesländern für den Erhalt eines WBS
Haushaltseinkommen für WBS - Sonder- und Ausnahmeregelungen - Angaben in Euro -
Tabelle Stand Januar 2022 - Jahreseinkommen - Irrtum bzw. Aktualität vorbehalten.
Tabelle als pdf. herunterladen:
Tabelle Einkommensgrenzen für WBS.pdf
Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | jede weitere | je Kind |
Bundesgesetz | 12.000 | 18.000 | 22.600 | 4.100 |
500 |
Baden- Württemberg Grenzen für Sozialwohnungen bis einschließlich Förderung 2008. Ab Förderjahr 2009 Sonderregelungen erfragen. Sonderregelung für Stuttgart weiter unten | 21.730 | 28.885 | 37.270 | 8.385 | |
Bayern**** Sonderregelungen, siehe Anmerkung, bitte am Ort erfragen | ... | ... | ... | ... | ... |
Berlin*** Sonderregelungen ab 2018 | 16.800 | 25.200 | 30.940 | 5.740 |
700 |
Brandenburg***** Sonderregelungen | 12.000 | 18.000 | 22.600 | 4.100 |
500 |
Bremen | Sonderregelung nach Fallgruppen bitte erfragen | ... | ... | ... | ... |
Hamburg* | 12.000 | 18.000 | 23.100 | 4.100 | 1.000 |
Hessen | 15.572 | 23.626 | 28.996 | 5.370 |
650 |
Mecklenburg- Vorpommern Sonderregelungen |
12.000 mögliche Zuschläge, Regelungen bitte am Ort erfragen | 18.000 ... | 22.600 ... | 4.100 ... |
500 ... |
Niedersachsen | Sonderregelung nach Fallgruppen, bitte am Ort erfragen | ... | ... | ... | ... |
Nordrhein- Sonderregelungen Ausnahme - WBS - bitte am Ort erfragen | 19.350 | 23.310 | 28.670 | 5.360 |
700 |
Rheinland- | 15.000 | 21.500 | 26.500 |
5.000 | 1.000 |
Sachsen | Sonderregelung nach Fallgruppen, bitte am Ort erfragen | ... | ... | ... | ... |
Sachsen-Anhalt Sonderregelungen mögliche Zuschläge bitte am Ort erfragen | 12.000 | 18.000 | 22.100 | 4.100
|
500
|
Schleswig- | 19.400 | 26.600 | 31.600 | 5.000 |
600 |
Stuttgart** Grenzen für Sozialwohnungen bis 2007 Sonderregelungen Grenzen Sozialwohnungen ab Förderjahr 2008 erfragen | 21.730 | 28.885 | 37.270 | 8.385 |
|
Thüringen | 14.400 | 21.600 | 26.600 | 5.000 |
1.000 |
Erläuterungen:
* | Hamburg - pauschale Erhöhung der angegebenen Einkommensgrenzen um plus 30 Prozent |
** | Stuttgart - Im städtischen Programm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" gelten Je nach Wohnungstyp bzw. Förderart können teilweise um bis zu 60 % erhöhte Einkommensgrenzen gelten. |
*** | In Berlin sollen ab 2018 bestimmte Personengruppen mit mittleren Einkommen Neubau-Sozialwohnungen beziehen können. Z.B. Busfahrer, Polizisten oder Krankenschwestern, sollen einen speziellen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Damit können subventionierte Neubauwohnungen für anfänglich acht Euro je Quadratmeter gemietet werden. Einkommensgrenzen des Haushalts: 21.600 Euro bei einer Person | 32.400 Euro bei zwei Personen | Für Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind liegt die Obergrenze bei 40.080 Euro jährlich; je weiteres Kind weitere Zuschläge, Höhe bitte erfragen. |
**** | Bayern - bitte erfragen Sie nähere Einzelheiten in der zuständigen Gemeinde, Stadt Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können noch Freibeträge (z. B. für Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder junge Ehepaare) vom Einkommen abgezogen werden. Stufe I — Wohnungssuchende dieser Stufe haben den höchsten Vorrang — Höchstbeträge für das jährliche Einkommen (in Klammern das etwa entsprechende jährliche Bruttoeinkommen) in Euro:
Stufe III lauten die Höchstbeiträge für das jährliche Einkommen (in Klammern das etwa entsprechende jährliche Bruttoeinkommen) in Euro:
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***** | Land Brandenburg - In der Verordnung ist geregelt, dass die derzeit für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins geltenden Einkommensgrenzen des Bundesgesetzes um bis zu 40 Prozent überschritten werden dürfen. |
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