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Makler - wann ist die Provision für die Wohnungsvermittlung zu zahlen?

Damit Makler, Wohnungsvermittler im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung von einem künftigen Mieter bzw. Mietinteressenten die Provision erhalten, müssen Voraussetzungen bestehen - welche sind das?

Bestellerprinzip - Maklerprovision zahlt der Auftrageber

Grundsätzlich: Es gilt das "Bestellerprinzip", dass heißt derjenige hat den Makler für die erfolgreiche Vermittlung der Wohnung zu bezahlen, der ihn beauftragt hat. In vielen Fällen ist das der Vermieter.

Das Bestellerprinzip:
Maklerprovision zahlt Auftraggeber.

Makler hat Auftrag vom Vermieter einen Mieter zu finden - Provision zahlt der Vermieter

Wurde der Makler vom Vermieter mit der Wohnungsvermittlung beauftragt, und kommt es zu einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung, dann hat der Vermieter als Auftraggeber den Makler alleine zu bezahlen, darf eine gezahlte Provision also auch nicht von seinem künftigen Mieter verlangen.

Auftrag für Wohnungssuche von Interessent -  Maklergebühr wird bei Erfolg fällig

Ist ein Makler vom Mietinteressenten mit der Suche und Vermittlung einer Mietwohnung beauftragt, so ist die Maklergebühr fällig, wenn es durch die Tätigkeit des Maklers zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrags kommt.

Der Maklervertrag muss schriftlich vorliegen - also in Form eines Papiers geschlossen sein oder z.B. auch als eMail. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, dann ist keine Provision fällig.

  • Die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten gesetzlich begrenzt, zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Im Voraus müssen Mietinteressenten keine Gebühren zahlen.
  • Weitere Einzelheiten, auch für den Widerruf eines Maklervertrags:
    Maklerprovision - Makler mit Wohnungssuche beauftragen.

Makler verlangt nicht nur die Maklerprovision, sondern weitere Gebühren, Kosten

Zusatzgebühren (Schreibgebühr, Vertragsausfertigungsgebühr, Kosten für Auslagen etc.) sind unzulässig, müssen nicht bezahlt werden.

Maklergebühr für die Wohnungsvermittlung ist nicht immer zu zahlen

Wurde mit einem Makler für die Wohnungssuche, Vermittlung einer Mietwohnung, ein Maklervertrag vom Mietinteressenten geschlossen, und war die Wohnungsvermittlung erfolgreich, dann kann es trotzdem sein, dass die Maklergebühr nicht zu zahlen ist.

Beispiele:

  • Der Makler darf keine Gebühren / Provision von Mietinteressenten bzw. einem künftigen Mieter der Wohnung verlangen, wenn ein Auftrag für die Wohnungsvermittlung zwischen dem Eigentümer der Mietwohnung (oder einer für den Eigentümer tätigen Hausverwaltung) und dem Makler besteht:
    Maklerprovision - Makler arbeitet für Mieter und Vermieter gleichzeitig
  • Besteht zwischen der Tätigkeit eines Maklers und dem Vermieter / Eigentümer eine wirtschaftliche Verflechtung, Verbindung, z.B.:
    - Makler ist als Hausverwalter für den Vermieter tätig,
    - der Makler ist Mieter der Wohnung,

so hat ein künftiger Mieter auch keine Gebühren (keine Schreibgebühren, Vertragsausfertigungsgebühr usw.) und auch keine Courtage / Provision zu zahlen.  

  • Das vorstehende gilt auch, wenn der Makler Eigentümer der zu vermietenden Wohnung ist. 

Hat ein Makler unberechtigt eine Provision erhalten, so kann diese zurückgefordert werden

Sind unberechtigterweise Gebühren und Kosten, eine Provision verlangt und an den Makler bezahlt worden, so können diese zurückgefordert werden: 

Maklergebühr, Provision bezahlt - zurückfordern


Redaktion


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