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Makler - Provision, Gebühren sind nicht immer zu zahlen
Manchmal versuchen Makler, Wohnungsvermittler im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung von einem künftigen Mieter bzw. Mietinteressenten eine Provision, bzw. Gebühren zu erhalten, obwohl kein Auftrag erteilt wurde, mit dem Mietinteressenten / Wohnungssuchenden kein Vertragsverhältnis besteht.
Wohnungssuche - Makler hat Auftrag vom Vermieter - Gebühren, Provision vom Vermieter
- Wurde der Makler vom Vermieter mit der Wohnungsvermittlung beauftragt, dann hat der Vermieter als Auftraggeber den Makler alleine zu bezahlen:
Es gilt das Bestellerprinzip:
Maklerprovision zahlt Auftraggeber.
Auftrag für Wohnungssuche von Interessent an Makler - Maklergebühr bei Erfolg
Ist ein Makler vom Mietinteressenten mit der Suche, Vermittlung einer Mietwohnung beauftragt, so ist die Maklergebühr fällig, wenn es durch die Tätigkeit des Maklers zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrags kommt. Die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten gesetzlich begrenzt, zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Weitere Einzelheiten, auch für den Widerruf eines Maklervertrags:
Maklerprovision - Makler mit Wohnungssuche beauftragen.
Makler verlangt vom Mieter Gebühren, Kosten für Auslagen
Zusatzgebühren (Schreibgebühr, Vertragsausfertigungsgebühr, Mieterwechselpauschale, Kosten für Auslagen etc.) sind unzulässig, müssen nicht bezahlt werden.
Maklergebühren für die Wohnungsvermittlung sind vom Auftraggeber nicht immer zu zahlen
Wurde mit einem Makler für die Wohnungssuche, Vermittlung einer Mietwohnung, ein Maklervertrag vom Mietinteressenten geschlossen, und war die Wohnungsvermittlung erfolgreich, dann kann es trotzdem sein, dass die Maklergebühr nicht zu zahlen ist.
Mieter einer Wohnung müssen für die erfolgreiche Vermittlung nicht immer Provision zahlen
Beispiele:
- Der Makler darf keine Gebühren / Provision von Mietinteressenten bzw. einem künftigen Mieter der Wohnung verlangen, wenn ein Auftrag für die Wohnungsvermittlung zwischen dem Eigentümer der Mietwohnung (oder einer für den Eigentümer tätigen Hausverwaltung) und dem Makler besteht:
Maklerprovision - Makler arbeitet für Mieter und Vermieter gleichzeitig - Besteht zwischen der Tätigkeit eines Maklers und dem Vermieter / Eigentümer eine wirtschaftliche Verflechtung, Verbindung, z.B.:
- Makler ist als Hausverwalter für den Vermieter tätig,
- der Makler ist Mieter der Wohnung,
so hat ein künftiger Mieter auch keine Gebühren (keine Schreibgebühren, Vertragsausfertigungsgebühr usw.), und auch keine Courtage / Provision zu zahlen.
- Das vorstehende gilt auch, wenn der Makler Eigentümer der zu vermietenden Wohnung ist.
Sind unberechtigterweise Gebühren und Kosten, eine Provision verlangt und bezahlt worden, so können diese zurückgefordert werden:
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