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Angefragter Suchbegriff: Pfändungsschutz
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Das Vermieterpfandrecht besteht nicht an Sachen, Gegenständen, die zu einer " normalen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung " gehören, oder zur Berufsausübung erforderlich sind. Auch persönliche Gegenstände (Unterlagen, Dokumente)
Wegen bestehender Forderungen darf der Vermieter über das Vermieterpfandrecht Sachen verwerten, d.h. versteigern, verkaufen, um so Geld zur Deckung seiner Forderungen zu erhalten. Vermieterpfandrecht - nicht alle Gegenstände,
Hat der Vermieter gerichtlich ein Räumungsurteil durchgesetzt, dann kommt es sehr häufig zur Anwendung des "Berliner Modells". Räumungsurteil und Vermieterpfandrecht nach dem Berliner Modell Das bedeutet: Der Gerichtsvollzieher erhält auf
Der Vermieter hat an den Sachen des Mieters ein Vermieterpfandrecht. Pfandrecht des Vermieters an Dokumenten, Fotos, persönlichen Sachen besteht nicht Aber persönliche Gegenstände (wie Kleidung, Dokumente, Fotos) sind unpfändbar und
Vermieter können für Forderungen aus dem Mietverhältnis das Vermieterpfandrecht geltend machen. Für welche Forderungen besteht das Vermieterpfandrecht? Das Vermieterpfandrecht ist ein besonderes Schutzrecht für Vermieter gemäß § 562 BGB . -