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Angefragter Suchbegriff: gewerbemietvertrag

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Wird eine Wohnung als Büro und für Wohnzwecke vermietet, dann kann es sich um einen Wohnungsmietvertrag handeln - in einem solchen Fall, wenn die Wohnung mit einem Gewerbemietvertrag vermietet ist, muss es sich nicht um einen

Ob ein Mietverhältnis für eine Wohnung als Gewerbemietvertrag oder als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, muss im Zweifelsfall sorgfältig geklärt werden, denn die Überschrift über einem abgeschlossenen Mietvertrag allein reicht nicht.

Wird bei Vermietung einer Wohnung vereinbart, dass der Mieter die ganze Wohnung an Feriengäste vermieten darf, dann kann damit der Kündigungsschutz für Wohnraum wegfallen. Für Mieter von Wohnraum gelten besondere Regelungen,

Wenn Sie die gemieteten Räume einer Wohnung, ein ganzes Haus , gemäß Vereinbarung mit Ihrem Vermieter sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Gewerbezwecken nutzen können, spricht man von einem Mischmietverhältnis. Beispiele für Mischnutzungen: -

Ist eine Wohnung nicht zum Wohnen, z.B. für eine Büronutzung überlassen worden, dann gilt nicht das Wohnraummietrecht. Das betrifft den Fall, dass ausdrücklich Gewerberäume vermietet werden, aber auch den Fall einer Überlassung der

Vermieter können sich zur Überschreitung der durch die Mietpreisbremse beschränkten Miethöhe nicht auf eine höhere Vormiete berufen, wenn die höhere Miete für die Wohnung für einen Gewerbemietvertrag gezahlt wurde, somit nicht für