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Angefragter Suchbegriff: kapitalertragsteuer

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Hat der Vermieter Mietkautionen mehrerer Mieter auf demselben Konto bei einer Bank oder Sparkasse angelegt (Kautionssammelkonto), so besteht ein Problem bei der Berücksichtigung von Zinsen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer. Der

Zinsen, die aus einer Mietkaution erzielt werden, sind aus steuerrechtlicher Sicht Einkünfte und unterliegen der Kapitalertragssteuer (Zinsabschlag). Dies ist keine zusätzliche Steuer, sondern wird als Form der

Der Vermieter muss Ihre Kaution von dem Tag an verzinsen, an dem er sie erhalten hat. Sobald Sie die vereinbarte Kaution an Ihren Vermieter gezahlt haben, beginnt dessen Verpflichtung, den Kautionsbetrag zu verzinsen.  Zahlen Sie die Kaution in mehreren

Die Verzinsung Ihrer Mietkaution endet dann, wenn der Vermieter Ihnen den Kautionsbetrag zurückgezahlt hat, und zwar entweder vollständig - wenn es keine Ansprüche des Vermieters gibt - oder eben den Restbetrag, wenn der Vermieter berechtigt war, etwas

Dem Mieter steht während des Mietverhältnisses ein Auskunftsanspruch bezüglich seiner gezahlten Mietkaution zu. Welche Informationen darf der Mieter vom Vermieter für das Kautionskonto verlangen? Sie können vom Vermieter folgende

Als Mietsicherheit, Mietkaution wird häufig, gemäß der Vereinbarung im Mietvertrag, ein Geldbetrag an den Vermieter gezahlt. Der Vermieter darf nicht eine zu hohe Kaution fordern:  Kaution - Höhe ist gesetzlich begrenzt, zu hohe Kaution

Wenn vereinbart ist, dass der Mieter eine Mietsicherheit beibringen muss, ist nicht unbedingt nötig, dass für jede Kaution ein besonderes, extra Kautionskonto angelegt wird.  Kaution des Mieters ist auf einem Treuhandkonto anzulegen

Ihre Mietkaution muss der Vermieter so anlegen, dass sie Zinsen bringt.  Hinweis Die Höhe der Verzinsung Ihrer Mietkaution richtet sich laut Gesetz danach, wie hoch der bankübliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist. Dieser Zinssatz wird in

Am Ende des Mietverhältnisses für eine Wohnung muss der Vermieter über die vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses bezahlte Kaution für die Wohnung (oder gemietetes Einfamilienhaus) abrechnen, die Zinserträge berechnen. Zinsberechnung für Kaution - die Zinserträge