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Angefragter Suchbegriff: konkludente

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Wenn der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, und der Mieter dreimal hintereinander die erhöhte Miete zahlt, kann das als Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden. Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche

Betriebskosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis vereinbaren die Mietvertragsparteien jedoch in der Regel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Für eine wirksame Umlage auf den Mieter muss geregelt