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Angefragter Suchbegriff: konkludente
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Wenn eine Mietpartei nicht ausdrücklich der Mieterhöhung zustimmt, kann sich trotzdem aus ihrem Verhalten beim Vermieter der Eindruck ergeben, dass die Mietpartei zustimmen will. Das kann vor allem dadurch geschehen, dass die Mietpartei
Wenn der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, und der Mieter nicht antwortet, aber die erhöhte Miete zahlt, kann jedenfalls mehrfache Zahlung als Zustimmung gewertet werden. Zustimmung zur Mieterhöhung Mieterhöhungen nach § 558 BGB, also
Hat der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, und zahlt der Mieter dreimal hintereinander die erhöhte Miete, so kann das als Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden. Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche