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Angefragter Suchbegriff: konkludente

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Wenn eine Mietpartei nicht ausdrücklich der Mieterhöhung zustimmt, kann sich trotzdem aus ihrem Verhalten beim Vermieter der Eindruck ergeben, dass die Mietpartei zustimmen will. Das kann vor allem dadurch geschehen, dass die Mietpartei

Wenn der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, und der Mieter nicht antwortet, aber die erhöhte Miete zahlt, kann jedenfalls mehrfache Zahlung als Zustimmung gewertet werden. Zustimmung zur Mieterhöhung Mieterhöhungen nach § 558 BGB, also

Betriebskosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis vereinbaren die Mietvertragsparteien jedoch in der Regel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Für eine wirksame Umlage auf den Mieter muss geregelt

Mit dem Mieterhöhungsverlangen begehrt der Vermieter die Zustimmung der Mieter dazu, dass die Miete in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht wird. Stimmt die Mietpartei dem zu, dann führt das zu einer Vertragsänderung ,