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Angefragter Suchbegriff: leuchtmittel

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Ist eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wirksam vereinbart, dann gilt diese für kleinere Instandhaltungen:  Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam?   Darunter fallen Reparaturen von Dingen, die sich im

Mieter können bei den Stromkosten und Energiekosten Geld sparen, indem auf einen sparsamen Energieverbrauch geachtet wird, z.B. energiefressende Leuchtmittel gegen sparsame getauscht werden, und auch die Umwelt schützen, indem ein Stromlieferant gewählt wird, der den

Der Mieter kann grundsätzlich nicht durch individuelle Vereinbarung verpflichtet werden, über Kleinreparaturen hinausgehend, weitere Reparaturen zu bezahlen. Wenn im Mietvertrag neben Kleinreparaturen auch andere Reparaturen bezahlt