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Als Mieter Geflüchtete, Flüchtlinge in der Wohnung aufnehmen

Grundsätzlich können Mieter Geflüchtete, Flüchtlinge in die Wohnung aufnehmen, bei sich wohnen lassen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag über die dafür bestehenden Möglichkeiten und Regeln.

Flüchtlinge, Geflüchtete in der Mietwohnung aufnehmen  

  • Mietrechtlich ist es erlaubt, dass Mieter Flüchtlinge in ihrer Wohnung vorübergehend aufnehmen - dies ist als vorübergehender Besuch einzuordnen und damit erlaubt:
    Besucher, Gäste in der Mietwohnung
  • Handelt es sich um enge Familienmitglieder (Eltern, Kinder), dann kann die Aufnahme vom Vermieter nicht verweigert werden, muss ihm aber mitgeteilt werden.
    Familienmitglieder in die Wohnung aufnehmen
  • Es kann auch sinnvoll sein, eine Untermieterlaubnis zu beantragen.
  • Und wenn es um den Wunsch geht, dauerhaft mit den Geflüchteten zusammen zu wohnen, kann ein Anspruch bestehen, dass der Vermieter dafür die Genehmigung erteilen muss.
Hinweis


Die nachfolgenden Hinweise gelten für den Fall, dass Sie die Geflüchteten kostenlos in Ihrer Wohnung aufnehmen.

  • Wird ein Entgelt, Miete bezahlt, dann handelt es sich um eine Untervermietung, siehe dazu die Erläuterung am Ende dieses Beitrags.

Als Mieter Flüchtlingen eine Unterkunft bieten - für 6-8 Wochen möglich

Die Möglichkeit, Besucher aufzunehmen, ist beschränkt auf eine Dauer von 6 bis 8 Wochen.
Wie viele Tage, Wochen oder Monate dürfen Mieter Besuch haben? 

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es kann sinnvoll sein, den Vermieter auch in diesem Fall um Erlaubnis zu bitten.

Aufnahme von Flüchtlingen in einer Mietwohnung - Problem der Ãœberbelegung 

Eine Ãœberbelegung der Wohnung sollte vermieden werden. Eine Ãœberbelegung bedeutet, dass in einer Wohnung längere Zeit mehr Personen wohnen, als für gesunde Wohnverhältnisse zuträglich ist.
Ãœberbelegung einer Mietwohnung

Beispiel

Es muss vom Vermieter in der Regel nicht hingenommen werden, dass eine 1-Zimmer Wohnung über längere Zeit von mehr als 2 Personen genutzt wird.

  • Eine kurzfristige Ãœberbelegung der Wohnung (ca. 1-2 Wochen) gilt als nicht angreifbar.

Längere Unterbringung von Flüchtlingen in der Wohnung der Mieter

Ist geplant, jemanden länger als 6 bis 8 Wochen in der Mietwohnung mitwohnen zu lassen, dann brauchen Mieter die Erlaubnis des Vermieters.

Da es sich um eine Sondersituation für die Unterbringung von Flüchtlingen handelt, kann es durchaus sein, dass der Vermieter auch mit einer längeren Nutzung einverstanden ist.

  • Mieter sollten sich dies von ihrem Vermieter schriftlich bestätigen lassen.

Aufnahme von Flüchtlingen in der Wohnung - zeitlich befristete Erlaubnis vom Vermieter

Es könnte sein, dass der Vermieter die Erlaubnis für die Unterbringung z.B. auf 3 Monate befristet.

  • In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung der Erlaubnis beantragen.

Wird die Verlängerung nicht genehmigt, dann müssen Flüchtlinge auf die Unterbringungsmöglichkeiten in caritativen Einrichtungen bzw. der durch die Länder, Städte und Gemeinden angebotenen Wohnmöglichkeiten zurückgreifen.

Andernfalls muss geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf dauerhafte Gebrauchsüberlassung / Untervermietung durchsetzen können.

Abmahnung von Vermieter wegen Aufnahme von Mitbewohnern, Geflüchteten

Wenn Ihr Vermieter beanstandet, dass Sie Mitbewohner in die Wohnung aufgenommen haben, und eine sogenannte Abmahnung schickt, dann geht der Vermieter von einer Vertragsverletzung aus.

Liegt eine Vertragsverletzung vor und wurde vom Vermieter eine Frist gesetzt, dann sollten Sie innerhalb dieser Frist die Gebrauchsüberlassung beenden und dies dem Vermieter mitteilen.

  • Eine Abmahnung beinhaltet das Risiko der Kündigung des Mietvertrages.
    Lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten.

Mieter möchte auf Dauer mit einem bzw. einer Geflüchteten zusammenleben

Es kann auch der Wunsch bestehen, mit dem geflüchteten Menschen dauerhaft zusammen zu leben. Dann müsste dies so dem Vermieter angezeigt werden.

Dies ist möglich. Bereits der Wunsch, mit jemand anderem zusammen leben zu wollen, genügt, also z.B. mit dem Lebensgefährten / der Lebensgefährtin, mit dem Freund, der Freundin:  
Zusammenwohnen - Erlaubnis für Freund, Freundin bekommen vom Vermieter

Flüchtlinge in der Wohnung aufnehmen - Erlaubnis für Untervermietung vom Vermieter

Es kommt auch in Betracht, dass Sie eine Erlaubnis zur Untervermietung beantragen.

  • Das ist jedenfalls dann erforderlich, wenn Sie von den aufzunehmenden Personen Zahlungen, Miete verlangen.

Liegt beim Mieter ein berechtigtes Interesse gemäߠ§ 553 BGB vor, dann muss der Vermieter in der Regel die Untervermietung erlauben.

Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere dann vorliegen, wenn eine enge Verbindung zu dem geflüchteten Menschen besteht.
Urteil: Erlaubnis zur Untervermietung an Geflüchteten bei enger Bindung

Ein berechtigtes Interesse für die Erlaubnis der Untervermietung kann auch aus humanitären Gründen gegeben sein:
Uteil: Untervermietung an Geflüchtete – Anspruch auf Erlaubnis 


Redaktion


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