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Balkon kann nicht genutzt werden - Miete mindern ist möglich

Gehört zur Wohnung ein Balkon zur Wohnung, dann ist dieser in der Regel immer mitvermietet. Der Balkon muss dann auch benutzbar sein. 

Andernfalls kann der Mieter die Miete mindern.

In Köln war der Balkon einer Wohnung von der Bauaufsicht wegen Baufälligkeit gesperrt worden. 

Vermieter weigert sich Balkon instandzusetzen, will keine Mietminderung gewähren

Der Vermieter weigerte sich, den Balkon instandzusetzen, wollte aber auch keine Mietminderung gewähren. Er meinte, der Mieter habe ja weiterhin seine Balkonmöbel dort stehen.

Das Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 221 C 345/12 entschied: 

  • Obwohl der Balkon nur 1,5 qm groß war, war eine Mietminderung berechtigt. 

Das Gericht hielt eine Minderung um 4 % (etwa 36 € in diesem Fall) für gerechtfertigt, denn für eine Wohnung sei nicht unerheblich, wenn ein vorhandener Balkon nicht zum dort Sitzen, Verweilen genutzt werden kann.

Weitere Hinweise zur Mietminderung bei einem unbenutzbaren Balkon: 
Balkon der Mietwohnung kann nicht benutzt werden - Mietminderung 


Redaktion


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