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Ratgeber Untervermietung
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Baumfällung durch Mieter eines Hauses
Ist Mietern die Nutzung des Gartens des Vermieters gestattet, der Garten sogar vom Vermieter an seine Mieter vermietet, dann führt das nicht dazu, dass man als Mieter einfach einen Baum des Vermieters fällen darf.
Als Mieter einen Baum auf dem mitvermieteten Grundstück fällen, ist in der Regel nicht erlaubt
Auch wenn für das Fällen eines Baumes in einem mitvermieteten Garten / Grundstück kein ausdrückliches vertragliches Verbot besteht:
Die Rechtsprechung geht meist davon aus, dass der Mieter nicht berechtigt ist, Bäume zu fällen. Das Fällen eines Baumes, der dem Vermieter gehört, wird häufig das Mietverhältnis schwer belasten.
- Setzt sich am Ende der Vermieter durch, kann wegen der Baumfällung ein hoher Schaden vom Mieter zu ersetzen sein.
Baum im vermieteten Garten ist nicht mehr standsicher
Ist ein Baum z.B. durch einen Sturm stark geschädigt, oder auch alleine wegen des Alters des Baumes morsch, nicht mehr standsicher ist, Äste herunterbrechen können,
- dann ist normalerweise der Vermieter verpflichtet, für die Beseitigung dieses Mangels zu sorgen.
Urteil - keine Schadenersatzpflicht für Mieter, der Baum gefällt hat
"Mieter darf Baum fällen" lautet die Überschrift vieler Berichte über eine Gerichtsentscheidung aus Berlin. Bei genauem Hinsehen ist das aber so nicht richtig, es handelt es sich um einen Ausnahmefall.
Ein Vermieter verlangte Schadenersatz von seinem Mieter, weil dieser einen Baum im Garten des an ihn vermieteten Einfamilienhauses gefällt hatte.
Das Amtsgericht wies die Klage zunächst ab, weil im Mietvertrag das Fällen von Bäumen nicht klar verboten sei.
War der Mieter berechtigt, den Baum des Vermieters zu fällen - Prüfung durch Gericht
Auf die Berufung des Vermieters entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 25.6.2019 (Az. 67 S 100/19).
- Das Landgericht bestätigte die Ansicht des Amtsgerichts, dass der Formularvertrag insoweit unklar sei, und daher im Zweifel zu Lasten des Vermieters auszulegen ist.
- Dennoch wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das Amtsgericht muss nun noch einmal prüfen und Beweis erheben über Behauptungen des Vermieters, es sei beim Vertragsabschluss klar besprochen worden, dass das Fällen von Bäumen nicht erlaubt sei.
Mieter darf nur in besonderen Fällen einen Baum des Vermieters fällen
Ein Recht des Mieters, einen Baum zu fällen, kommt überhaupt nur in Betracht, wenn
- ein Einfamilienhaus mit Garten vermietet ist,
- die Gartenpflege den Mieter auferlegt wurde, im Mietvertrag oder durch besonderen Vertrag,
- der Formularvertrag nicht klar regelt, dass Bäume, Sträucher nicht entfernt werden dürfen,
- auch keine individuelle Vereinbarung getroffen worden ist, die das verbietet.
Baumfällung ohne Fällgenehmigung kann zu hohem Bußgeld führen
In vielen Bundesländern / Gemeinden darf ein Baum nur nach vorheriger Fällgenehmigung der Naturschutzbehörde oder des Ordnungsamts gefällt werden.
- Wird ohne eine solche Genehmigung ein Baum gefällt, kann ein hohes Bußgeld zu zahlen sein.
Redaktion
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