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Mieterhöhung dreimal zahlen ist Zustimmung zur Mieterhöhung

Hat der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, und zahlt der Mieter dreimal hintereinander die erhöhte Miete, so kann das als Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden.

Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Der Vermieter kann die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen, wenn die derzeit gezahlte Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, und ein paar weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Er schickt dann ein sogenanntes Zustimmungsverlangen.

Der Mieter kann in der Überlegungsfrist prüfen, ob er zustimmt.
Zustimmung Mieterhöhung Wohnung - Ãœberlegungsfrist, wie viel Zeit? 

Wird bis zum Ablauf der Zustimmungsfrist keine Zustimmung erteilt, dann hat der Vermieter drei Monate Zeit, eine Klage zu erheben mit dem Ziel, dass das Gericht die fehlende Zustimmung des Mieters ersetzt.

Mieter gibt keine Zustimmung zur Mieterhöhung, zahlt aber die erhöhte Miete

Aber was ist, wenn der Mieter keine schriftliche Zustimmung erteilt, aber den erhöhten Betrag ab dem verlangten Zeitpunkt gezahlt hat? Ist das nun eine Zustimmung oder nicht? Das war bisher in der Rechtsprechung umstritten.

BGH - Dreimal Zahlen einer Mieterhöhung des Mieters reicht als Zustimmung

Der Bundesgerichtshof entschied am 30.01.2018 (Az. VIII ZB 74/16) einen Fall, in dem der Mieter dreimal hintereinander die erhöhte Miete gezahlt hatte, dennoch hatte der Vermieter eine Zustimmungsklage erhoben. Wie schon das Amtsgericht entschied der BGH, dass die Vermieterin die Kosten dieser Klage selbst zu tragen hat, denn die mit der Klage verlangte Zustimmung habe die Vermieterin schon erhalten.

Stillschweigende (konkludente) Zustimmung zur Mieterhöhung

Der BGH argumentiert: Die Zustimmungserklärung könne stillschweigend durch Zahlung der geforderten erhöhten Miete erfolgen. Ein Anspruch auf Erteilung einer schriftlichen Zustimmung ergebe sich nicht daraus, dass die Klägerin die Abgabe einer schriftlichen Erklärung gefordert habe. Da im Gesetz eine Form für die Zustimmung nicht vorgesehen sei, könne der Vermieter die Form auch nicht einseitig vorgeben. Auch aus einer möglicherweise vereinbarten Schriftformklausel folge kein Anspruch auf Abgabe einer schriftlichen Zustimmungserklärung.

Hinweis


Der BGH hat offengelassen, ob auch weniger als drei Zahlungen als Zustimmung gewertet werden können.

  • Sie sollten Mieterhöhungsverlangen immer zeitnah prüfen lassen und bewusst entscheiden, ob Sie zustimmen wollen oder nicht.

proMietrecht empfiehlt, die Zustimmungserklärung schriftlich abzugeben und eine Kopie zu verwahren, damit allseitig Klarheit besteht und ein Prozess vermieden wird.


Redaktion


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