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Kinderlärm berechtigt Mieter selten zu einer Mietminderung

Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung berechtigt Mieter selten zu einer Mietminderung - anders ist das, wenn Lärm von Kindern nicht zumutbar ist. 

Kinderlärm entsteht durch normales Wohnen im Mehrfamilienhaus

In einem Mehrfamilienhaus ist das Zusammenleben mit Familien mit Kindern eher die Regel als die Ausnahme - darauf muss sich jeder Mieter einstellen.

Dazu gehört auch, dass Kinder in der Wohnung rennen, poltern, stampfen, auch mal schreien, laut sind.

Für Nachbarn, insbesondere diejenigen, die direkt neben oder unter der Familienwohnung wohnen, kann das phasenweise sehr anstrengend sein. 

Meist haben Nachbarn keinen Anspruch auf Mietminderung wegen Kinderlärms, weil solche Einwirkungen zum normalen Mietgebrauch gehören.

Amtsgericht und Landgericht lehnen Mietminderung wegen Kinderlärms ab

Eine Nachbarin in Berlin verlangte 50 % Mietminderung wegen Kinderlärm, der aus der Wohnung über ihr kam. Sie legte ausführliche Lärmprotokolle vor:

Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen

Amtsgericht und Landgericht haben die Mietminderung abgelehnt, ohne über das Maß der Störungen Beweis zu erheben.

Bundesgerichtshof verlangt wegen des Kinderlärms aus Nachbarwohnung Beweisaufnahme

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 22.08.2017 (Az. VIII ZR 226/16) diese Entscheidung aufgehoben und den Streit an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. 

Das Landgericht wird nun prüfen müssen, wie stark, wie störend und wie häufig die Lärmstörungen tatsächlich waren, und ob diese von der darunter wohnenden Nachbarin noch ohne Mietminderung hinzunehmen waren.

Sozialadäquaten Kinderlärm müssen Mieter hinnehmen - Urteil Landgericht Berlin

Landgericht Berlin, Az. 63 S 303/17 - kommt es gelegentlich zu intensivem Kinderlärm, und handelt es sich um "sozialadäquaten" Lärm, so ist dies von anderen Mietern hinzunehmen. Kinderlärm stellt nur dann einen Mietmangel dar, wenn dieser nicht mehr zumutbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin in diesem Fall entschieden.


Redaktion


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