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Möblierte Wohnung - wie hoch darf der Möblierungszuschlag sein?
In Ballungsgebieten, Großstädten werden sehr oft möblierte, teure Wohnungen vermietet. Damit wird versucht, den Wohnungsmangel zum einträglichen Geschäft mit möblierten Wohnungen zu machen.
Umgehung der Mietpreisbremse duch Möblierung der Wohnung
Zur Umgehung der Mietpreisbremse nutzen Vermieter immer häufiger die Möglichkeit, Wohnungen möbliert zu vermieten, verlangen mit einem Möblierungszuschlag kräftige, hohe Aufschläge auf die ortsübliche Miete.
- Grundsätzlich:
Der Möblierungszuschlag kann zulässigerweise als Aufschlag auf die ortsübliche Miete verlangt werden. - Der Möblierungszuschlag darf nicht unverhältnismäßig hoch sein, soll sich an einem vorhandenen Zeitwert der Möblierung orientieren.
- Aber: Der Vermieter muss die Berechnung des Möblierungszuschlags im Mietvertrag nicht offen legen.
Vermieter will Möblierungszuschlag - Wie hoch darf der Zuschlag sein?
In einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 63 S 365/01) wurde anerkannt, dass ein Vermieter zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel auf die Miete aufschlagen darf.
Wie kann ein Möblierungszuschlag für die Wohnung berechnet werden?
Bei neuen Möbeln kann von einer allgemeinen Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen werden. Der Zeitwert nimmt mit dem Alter der Möbel ab.
Anschaffungspreis der Möblierung: 5.000 Euro, Ansatz 2 % Zuschlag
Nutzungsdauer: 10 Jahre
Wenn die Möbel bei Abschluss des Mietvertrags neu sind, ergibt die Berechnung:
5.000 * 2/100 = 100 Euro monatlich
Berechnung eines Möblierungszuschlags bei Mieterwechsel
Ein neuer Mieter zieht nach 3 Jahren in die möblierte Wohnung. Daraus ergibt sich eine Restnutzungsdauer der Möblierung von 7 Jahren.
Von 10 Jahren Nutzungsdauer sind 3 schon verbraucht. Also beträgt die Restnutzungsdauer 7 Jahre.
Berechnung:
5.000 geteilt durch 10 x 7 ergibt 3500, davon 2 Prozent = 70 Euro monatlich
Hohe Miete - möblierte Wohnungen sind in Ballungsgebieten, Großstädten teuer
Für Wohnungen mit Möblierung werden durchschnittlich 60-80 Prozent mehr verlangt, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
- Den Zeitwert einer Möblierung zu bestimmen ist schwierig.
- Erscheint der Zuschlag zu hoch, kann man sich mit dem Vermieter nicht einigen, so bleibt nur, die erlaubte Miete bzw. die Höhe des Möblierungszuschlags gerichtlich feststellen zu lassen.
- Die Bestimmung eines Zeitwerts der Möblierung geht oft nur mit Hilfe eines Gutachters - kein einfacher Weg.
Ist der Mietvertrag nach dem 1.6.2015 geschlossen, dann kann die Mietpreisbremse anwendbar sein, so dass Mieter eine Rüge erheben und möglicherweise die Miete senken können.
Mietpreisbremse gilt für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
Übrigens:
Mieter einer möblierten Wohnung haben grundsätzlich die gleichen Rechte und den gleichen Kündigungsschutz wie Mieter einer unmöblierten Wohnung, wenn die Wohnung nicht zulässigerweise zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, oder der Untermieter ein möbliertes Zimmer in der Wohnung hat, die der Vermieter selbst bewohnt.
Redaktion
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