​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Kündigungsschutz bei möbliert vermieteter Wohnung, Zimmer
Wird eine Wohnung möbliert vermietet, oder werden einzelne Räume einer Wohnung möbliert vermietet, dann ändert die Möblierung häufig nichts an der Anwendung der Schutzvorschriften des Mietrechts für Mieter.
Kündigungsschutz für vermieteten Wohnraum
Grundsätzlich gilt für gemieteten Wohnraum für die Mieter ein Kündigungsschutz:
Wenn keine schwerwiegenden Vertragsverletzungen der Mieter vorliegen, sollen sie den Wohnraum nur aus besonderen Gründen verlieren, die der Vermieter in dem Kündigungsschreiben angeben muss.
Ordentliche Kündigung des Vermieters - Schutzrechte des Mieters.
Außerdem gilt für die ordentliche Kündigung von Wohnraum eine Kündigungsfrist, meist von mehreren Monaten.
Ordentliche Kündigung - Wie lang ist die Kündigungsfrist für Vermieter?.
- Auch die Möblierung der Wohnung ändert daran häufig gar nichts.
Es gibt aber besondere Mietverträge, bei denen doch für die Mieter schlechtere Regeln gelten.​​​​​​​
Möbliert vermietete Wohnung, Zimmer - welche Kündigungsfrist gilt?
Nicht immer besteht der voll Kündigungsschutz des Mietrechts. Es bestehen Ausnahmen, für die dann nicht die Kündigungsschutzvorschriften für normalen Wohnraum anzuwenden sind.
- Wird die Wohnung oder werden Räume nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, dann gelten besondere Kündigungsschutzregeln:
Wohnung, Wohnraum zeitweise mieten - vorübergehender Gebrauch. - Möbliert werden auch oft Wohnheimzimmer an Studenten, Auszubildende, Schüler, Jugendliche vermietet.
Auch für solche Zimmer gilt - ob möbliert oder nicht - verringerter Schutz:
Zimmer in einem Wohnheim - Kündigungsschutz eingeschränkt.
Verringerter Kündigungsschutz für Mieter - Vermieter wohnt in derselben Wohnung
Verringerter Kündigungsschutz besteht auch, wenn Räume vermietet werden, die in der Wohnung liegen, in der auch der Vermieter selbst wohnt:
Kündigung - Vermieter und Mieter wohnen in derselben Wohnung.
- Ist Wohnraum, ein Zimmer, in einer vom Vermieter selbst mitbewohnten Wohnung auch noch überwiegend vom Vermieter möbliert worden, gilt eine sehr kurze Kündigungsfrist:
Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag.
Kündigungsschutz für Mieter bei einer Einliegerwohnung - Möblierung nicht entscheidend
Wird eine Einliegerwohnung vermietet (in einem Haus mit zwei Wohnungen wird eine vom Vermieter bewohnt), dann hat der Vermieter erleichterte Kündigungsmöglichkeiten.
​​​​​​​Das gilt auch dann, wenn die Einliegerwohnung möbliert vermietet wurde:
Kündigungsschutz - Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: