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Defekt Toilettenspülung, Wasser läuft - Betriebskosten Wasser zahlen?

Führt eine defekte Toilettenspülung zu einem hohen Wasserverbrauch, dann müssen Mieter die dadurch verursachten Kosten nicht als Betriebskosten bezahlen, so ein Urteil.

Defekt an der Toilettenspülung - hohe Betriebskosten für Wasser

Eine defekte Toilettenspülung kann dazu führen, dass ständig Wasser läuft ohne irgendeinen Nutzen. Meist gibt es eine Vereinbarung, dass die Mieter die Betriebskosten tragen.

Da Kosten für Wasser normalerweise als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, stellt sich dann die Frage, ob die Mieter die erhöhten Wasserkosten zahlen müssen.

Dafür kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere, ob der Vermieter über den Mangel informiert war, aber nicht für eine ordnungsmäßige Reparatur gesorgt hat.

Hoher Wasserverbrauch durch Mangel an der Toilettenspülung der Wohnung

Die Betriebskostenabrechnung eines Mieters für das Jahr 2013 wies einen 4-fach höheren Wasserverbrauch auf (von 70 auf 280 Kubikmeter) als die Abrechnungen für 2012 und 2014.
Die Ursache für den stark gestiegenen Verbrauch führten die Mieter auf eine defekte Toilettenspülung und auf einen Mangel am Boiler zurück.

Mieter hatten Vermieter auf den Mangel an WC-Spülung und dem Boiler hingewiesen

Die Reparatur wurde (mehrfach) durchgeführt, aber es kam trotzdem zu dem hohen Wasserverbrauch und der Vermieter forderte die entstandenen Kosten für den Wasserverbrauch als Betriebskosten.

Vermieter ist der Meinung, dass die hohen Wasserkosten die Mieter bezahlen müssen

Die Mieter weigerten sich, die Kosten für den Wasserverbrauch zu zahlen und der Vermieter klagte.

Das Amtsgericht Rostock sah zunächst die Mieter in der Pflicht zur Zahlung, die Mieter gingen in Berufung.

Das Landgericht Rostock entschied am 19.5.2017 (Az. 1 S 198/16) zu Gunsten der Mieter. 

Hoher Wasserverbrauch wegen Mangel an Toilette und Boiler - Betriebskosten nicht zu zahlen

Ein Anspruch auf Zahlung der hohen Kosten stehe dem Vermieter nicht zu, da es zu dem hohen Verbrauch wegen eines Mangels an der Mietsache gekommen sei. Der Vermieter konnte die Steigerung des Verbrauchs auch nicht mit einem geänderten Verbrauchsverhalten der Mieter erklären. 

Die von den Mietern angegebenen Gründe, dass die Reparaturen nicht zur Beseitigung der Defekte geführt haben, seien plausibel und die durch den Mangel entstandenen Kosten des erhöhten Wasserverbrauchs seien damit der Risikosphäre des Vermieters zuzuordnen.

Hoher Wasserverbrauch wegen Defekt - wie wird Differenz bestimmt?

Da ein Wasserverlust auf Grund eines Mangels eingetreten war, der Verlust aber nicht gemessen werden konnte, entschied das Gericht, seien in diesem Fall die Betriebskosten für den Wasserverbrauch durch eine Schätzung zu ermitteln.

  • Eine Schätzung für die Ermittlung des durchschnittlichen Verbrauchs erfolgt dann z.B. anhand von 2-3 vorherigen Abrechnungen für den Wasserverbrauch.

Hohe Betriebskosten wegen Wasserverbrauch, Wasserverlust - Zahlung verweigern?

Ob ein Abzug von zu hohen Betriebskosten von einem Gericht als berechtigt anerkannt wird oder nicht, wissen Sie erst am Ende eines Prozesses. Es kann ein Kündigungsrisiko entstehen, wenn durch einen Abzug von Betriebskosten eine Monatsmiete (auch zusammen mit anderen Differenzbeträgen) erreicht wird.  

  • Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wie Sie gegen hohe Betriebskostennachforderungen vorgehen, stellen Sie eine Betriebskostennachzahlung, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, in jedem Fall unter den Vorbehalt der Rückforderung.

Die Reparatur einer defekten Toilettenspülung kann in bestimmten Fällen eine Kleinreparatur sein, so dass die Kosten einer Reparatur bei einer wirksamen Vereinbarung vom Mieter zu zahlen sind: 
Kleinreparatur - Defekt am WC-Spülkasten, Toilettenspülung 


Redaktion


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