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Wohnungsschlüssel gebrochen, Schloss defekt - Reparatur Vermieter

Wenn ein Hausschlüssel abbricht, oder ist wegen eines defekten Schlüssels (z.B. wegen Verschleiß des Schlüssels, Abrieb der "Zähne") die Wohnungstür, oder eine andere Tür des Hauses (z.B. Tür zu den Hauskellern, zum Hof, Briefkasten etc.) nicht mehr zu öffnen, dann hat der Vermieter einen neuen Schlüssel zu beschaffen und die Kosten zu bezahlen, bzw. den Auftrag zur Reparatur eines Schlosses zu erteilen.

Defekter Wohnungsschlüssel - Mieter haben deshalb keinen Zutritt zur Wohnung

Lässt sich die Wohnungstür nicht mehr öffnen, weil der Schlüssel z.B. gebrochen ist und im Schloss steckt, dann muss der Zutritt zur Wohnung wieder schnell möglich sein. Auch kann sich ein Schlüssel im Lauf der Zeit so abnutzen, dass damit dann eine Tür nicht mehr zu öffnen ist. Es handelt sich dann um einen normalen Verschleiß, den der Vermieter in Ordnung bringen muss, die Reparatur zu beauftragen hat.

Schlüssel der Wohnung gebrochen - wann ist die Beauftragung eines Schlüsseldienstes möglich?

Kommt man als Mieter nicht mehr in die Wohnung, auch nicht mit einem anderen Wohnungsschlüssel:

  • Mieter müssen zunächst immer versuchen, den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zu erreichen, damit ganz kurzfristig ein Schlüsseldienst beauftragt wird, so dass der Zutritt zur Wohnung wieder möglich ist, oder der Vermieter einen Ersatzschlüssel stellen kann.
  • Je nach Dringlichkeit, gerade wenn es um den Zutritt zur Wohnung geht, ist es aber oft nicht zumutbar, darauf zu warten, bis der Vermieter oder der Verwalter zu erreichen ist, z.B. wenn so etwas in den späten Abendstunden oder auch am Wochenende passiert.

Abgebrochener Schlüssel steckt im Schloss der Wohnungstür - Zutritt zur Wohnung verschaffen

Ist der Vermieter oder die ihn vertretende Hausverwaltung nicht ganz kurzfristig zu erreichen, kann deshalb der Vermieter keinen Schlüsseldienst mit der sofortigen Reparatur, Behebung des Mangels beauftragen,

Hinweis


  • Mieter müssen darauf achten, dass ein seriöser Schlüsseldienst beauftragt wird - unverhältnismäßig hohe Kosten muss der Vermieter nicht ersetzen.

Mit dem Haustürschlüssel ist der Zutritt zum Haus nicht möglich

Anders kann es sein, wenn ein Schlüssel zur Haustür defekt ist. Hier ist die Angelegenheit oft nicht so dringlich, denn man könnte sich z.B. einen funktionierenden Schlüssel bei Nachbarn ausleihen, kann so ins Haus gelangen.

Briefkasten nicht mehr zu öffnen - Vermieter muss reparieren, Kosten für Schlüssel bezahlen

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es so, dass in der Regel ein Schlüssel auf Grund von Abnutzung und Materialermüdung bricht oder nicht mehr funktioniert. 

  • Die Kosten für den Ersatz eines Schlüssels muss der Vermieter tragen, weil es sich um einen normalen Verschleiß handelt, so das Amtsgericht Halle, Az. 93 C 4044/08.

Dem Fall lag ein abgebrochener Briefkastenschlüssel und der dadurch sogar notwendig gewordene Austausch des Schlosses zu Grunde.

Der Vermieter wollte die Kosten in Höhe von rund 75 Euro erstattet haben. Das Gericht wies die Klage des Vermieters ab.

Hinweis


Der Vermieter müsste, wenn der Mieter die Kosten für einen kaputten Schlüssel zahlen soll, dem Mieter ein Verschulden nachweisen - dies dürfte kaum möglich sein.

Beschädigter Hausschlüssel, Wohnungschlüssel ist keine Kleinreparatur

Einen neuen Schlüssel machen zu lassen, weil der alte kaputt ist oder nicht mehr benutzt werden kann, ist keine Kleinreparatur.

Im Rahmen von Kleinreparaturen (Kleinreparaturklausel im Mietvertrag) sind nur solche Gegenstände bei einem Defekt vom Mieter zu zahlen, die dem ständigen Zugriff des Mieters (Beispiele) unterliegen.

  • Schlüsselersatz wird aber eher nicht als Kleinreparatur bewertet.

Redaktion


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