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Durchführung einer Modernisierung der Mietwohnung als Mieter
Wollen Sie als Mieter selbst Ihre Wohnung modernisieren, Umbauarbeiten durchführen, um Ihre Wohnung praktischer oder bequemer zu gestalten, brauchen Sie dafür die Zustimmung Ihres Vermieters, wenn diese Arbeiten mit Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind.
Anspruch des Mieters für Modernisierung der Wohnung
Auf die Zustimmung des Vermieters haben Sie Anspruch, wenn Sie eine behinderten- oder altersgerechte Umgestaltung planen
Mietwohnung behindertengerecht umbauen - Zustimmung Vermieter
- Durch den § 554 BGB haben Mieter jetzt auch einen erweiterten Anspruch auf Durchsetzung bestimmter baulicher Maßnahmen gegenüber ihrem Vermieter:
Durchsetzung von baulichen Veränderungen der Wohnung als Mieter
Umfang der Mietermodernisierung - Vereinbarung mit Vermieter schließen
Eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter über die Modernisierung sollten Sie in jedem Falle treffen, immer schriftlich. Darin sollten Sie möglichst regeln,
- dass der Vermieter die Arbeiten bzw. Einbauten ausdrücklich genehmigt
- unerlaubte Bauarbeiten können nämlich ein Kündigungsgrund sein, sogar für eine fristlose Kündigung.
Mietermodernisierung - Inhalte einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter
Welche Arbeiten werden ausgeführt?
Wer führt die Arbeiten durch (Handwerker, Fachfirmen, Sie selbst)?
Zahlt Ihr Vermieter einen Kostenbeitrag?
Müssen Sie die Umbauten bei Auszug entfernen (Rückbauverpflichtung):
Dürfen Sie die Einbauten beim Auszug mitnehmen (Wegnahmerecht):
Auszug - Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags
- Wenn die Umbauten oder Einbauten bei Auszug in der Wohnung verbleiben sollen:
Erhalten Sie einen Ablösebetrag, Entschädigung? Wie berechnet sich der Betrag?
Wenn der Vermieter die Arbeiten bzw. Einbauten nachweislich erlaubt hat, dann kann Ihnen für Ihre Arbeiten bzw. Einbauten bei Aufgabe der Wohnung eine Entschädigung zustehen. Dies ist immer vom Einzelfall abhängig.
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