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Legionellen im Trinkwasser - Schadenersatz für Wohnungsmieter
Erkrankt der Mieter einer Wohnung durch Legionellen, und werden im Trinkwasser des Wohnhauses Legionellen festgestellt, dann kann ein Schadenersatzanspruch bestehen.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und gesundheitsschädlich sein können, insbesondere lösen die Legionella pneumophila Lungenerkrankungen aus, die zum Tod führen können. Es gibt verschiedene Serogruppen. Die Bakterien vermehren sich bei Wassertemperaturen zwischen 5 Grad und 55 Grad, bei mehr als 60 Grad werden sie meist rasch inaktiv.
Legionellen im Trinkwasser der Mietwohnung
Legionellen können sich in der Trinkwasserversorgung eines Hauses ansiedeln. Besonders gefährlich sind sie für Menschen dann, wenn warmes Wasser versprüht wird - wie z.B. beim Duschen -, so dass Wasserteilchen mit Bakterien eingeatmet werden. Deshalb müssen Vermieter alle drei Jahre die Trinkwasserleitungen untersuchen lassen, ob Legionellen vorhanden sind.
- Werden Legionellen festgestellt, dann muss der Vermieter die Mieter informieren und wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Legionellen ausführen.
Legionellen im Trinkwasser - Gefährdung der Mietwohnung
Mieter einer Wohnung erkrankt an Legionellen-Lungenentzündung
Ein Mieter war am 28.11.2008 an einer schweren Lungenentzündung erkrankt, es wurden die Legionellen-Bakterien in seiner Lunge und auch in der Trinkwasserversorgung des Wohnhauses nachgewiesen. Er verklagte den Vermieter auf Schadenersatz.
Schadenersatz wegen Gesundheitsschaden
Das Landgericht wies die Schadenersatzklage ab mit der Begründung, der Mieter könne sich die Legionellen auch an anderer Stelle zugezogen haben, er sei aktives Mitglied eines Sportvereins gewesen und habe noch am 6. 11. 2008 an einer größeren Veranstaltung teilgenommen. Auch gebe es verschiedene Arten von Legionellen-Erregern, sogenannte Serogruppen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Landgerichtsurteil auf:
Mieter muss Beweis für die Erkrankung wegen Legionellen im Trinkwasser bringen
- Der Mieter müsse den Vollbeweis bringen, dass die Erkankung durch Legionellen im Trinkwasser des Wohnhauses ausgelöst wurde.
- Aber wenn Legionellen im Wohnhaus festgestellt wurden, könne nicht einfach auf andere mögliche Orte verwiesen werden, wo sich der Mieter infiziert haben könnte.
Weil eine Legionellen-Erkrankung recht kurz nach der Infektion auftritt (die sogenannte Inkubationszeit beträgt zwei bis zehn Tage), könnten Gelegenheiten, die länger zurück liegen, keine Rolle spielen.
BGH: Gericht muss Legionellenbefall sorgfältig prüfen
- Geschädigte Mieter müssen also dafür sorgen, dass das Trinkwasser zügig amtlich geprüft wird, und sie sollten klären, an welchen anderen Orten sie sich in den zehn Tagen vor der Infektion aufgehalten haben, und möglichst dokumentieren, dass dort eine Infektion nicht stattgefunden haben kann. Das sollte bei Bedarf dem Gericht sorgfältig vorgetragen werden.
Legionellen, Anspruch auf Schadenersatz - es kann auf den Legionellen-Erregertyp ankommen
Es gibt verschiedene Legionellen-Erreger, sogenannte Serogruppen.
Dies führte in einem Fall zur Abweisung der Schadenersatzklage: In der Lunge des Opfers - der Mieter verstarb - wurde der Serotyp 1 festgestellt, in der Trinkwasseranlage des Wohnhauses wurden - nach einer Reinigung - nur Bakterien der Serogruppe 2-14 gefunden.
Auch die Tochter des Mieters erkrankte an Bakterien des Serotyps 1, wohnte jedoch nicht im gleichen Wohnhaus, arbeitete aber im gleichen Betrieb wie der Vater.
Werden Legionellen im Trinkwasser des Hauses festgestellt, und weist der Vermieter nicht nach, dass diese beseitigt wurden, dann kann das Recht für Mieter bestehen, fristlos zu kündigen.
Fristlose Kündigung wegen Gesundsheitsgefährdung
Redaktion
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