Logo

Nachlasspfleger - Erben des Mieters sind unbekannt

Ist ein Mieter verstorben und ist davon auszugehen, dass Erben vorhanden sind, diese aber nicht schnell festgestellt werden, dann kann vom Gericht eine Nachlasspflegerin, ein Nachlasspfleger eingesetzt werden.

    Tod des Mieters, Erben nicht bekannt - Erben werden durch Nachlasspfleger vertreten

    Schwierig ist es, wenn zwar Anlass für die Vermutung besteht, dass es irgendwelche Erben gibt, aber diese (zunächst) nicht ermittelbar sind.

    Dann soll gesichert werden, dass das Erbe beisammen gehalten wird, und schließlich - nach Erledigung aller Verpflichtungen - später an die Erben ausgezahlt werden kann.

    • Der Nachlasspfleger / die Nachlasspflegerin vertritt die unbekannten Erben, § 1960 BGB.

    Wenn ein verstorbener Mieter einzig und einzig und allein den Mietvertrag für seine allein bewohnte Wohnung hinterlässt, dann kommt für die Angehörigen oder Freunde ein Antrag auf Nachlasspflegschaft meist nicht in Betracht.

    • Aber wenn weitere Vermögenswerte vorhanden sind - z.B. sich wertvolle Möbel in der Wohnung befinden, oder andere Vermögensgegenstände - kann es sinnvoll sein, eine Nachlasspflegschaft zu beantragen.

    Hinweis


    Wenn Erben bekannt sind, aber z.B. unklar ist, was genau zum Erbe gehört, oder welchem Erbe wieviel zusteht, kommt ein Antrag auf Nachlassverwaltung in Betracht. 

    Mietvertrag der Wohnung geht auf Erben über

    Grundsätzlich geht ein Mietvertrag mit dem Tod des (letzten) Mieters auf dessen Erben über, wenn keine bevorrechtigten Personen vorhanden sind:
    Todesfall - in den Mietvertrag eintreten

    Mitteilung an den Vermieter, dass der Mieter verstorben ist

    Mieter verstorben - Nachlasspflegschaft wird durch Gericht angeordnet

    Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft muss beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden, normalerweise dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

    • Wenn das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft anordnet, bestimmt künftig der Nachlasspfleger / die Nachlasspflegerin, über alles, was mit dem Erbe zusammenhängt.
    • Es kann dann z.B. nur der Nachlasspfleger den Mietvertrag kündigen.

    Der Nachlasspfleger wird vom Amtsgericht beaufsichtigt, das Nachlassgericht soll überwachen, dass der Nachlasspfleger ordentlich mit dem Nachlass umgeht.

    Kosten für den Nachlasspfleger werden aus dem Erbe bezahlt. Ist das Erbe erschöpft, also durch die Kosten aufgebraucht, dann wird die Nachlasspflegschaft aufgehoben.

    Hinweis


    Wenn Sie selbst eine Nachlasspflegschaft beantragen wollen, sollten Sie sich zuvor von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.



    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: