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Verjährung Betriebskostenguthaben - keine Auszahlung durch Vermieter
Die Forderung gegen den Vermieter, auf Auszahlung eines Betriebskostenguthabens, verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung.
Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung ergibt Guthaben - keine Auszahlung
Der Vermieter muss über gezahlte Betriebskostenvorschüsse eine Abrechnung schicken. Je nachdem ergibt sich eine Forderung oder ein Guthaben,
- ein Guthaben muss der Vermieter erstatten. Ist keine Erstattung erfolgt: ab wann beginnt die Verjährungsfrist (siehe Beispiel)?
Geht es um ein Guthaben aus der Abrechnung für Heizkosten und Warmwasserkosten, gehen Sie bitte auf diese Seite:
Heizkostenguthaben - wann verjährt die Rückforderung?
Vermieter muss für Betriebskostenabrechnung die Abrechnungsfrist einhalten
Die Abrechnung wird erst erstellt, wenn die Abrechnungsperiode abgeschlossen ist.
​​​​​​​Wann endet für den Vermieter die Abrechnungsfrist?
Betriebskostenguthaben - Verjährung der Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung
Hat sich aus der Abrechnung ein Guthaben ergeben,
- dann beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung bei Ihnen angekommen ist, die dreijährige Verjährungsfrist.
Es ist das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode vereinbart.
Der Vermieter hat über die Betriebskosten 2020 abgerechnet im September 2021.
Ende 2024 (31.12.2021 + 3 Jahre) verjährt die Forderung wegen eines Betriebskostenguthabens
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, dass die Abrechnung ein höheres Guthaben ausweisen müsste, dann müssen Sie zunächst Einsicht in die Belege nehmen und gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen.
Forderung des Mieters aus Betriebskostenabrechnung - Verjährung verhindern
Ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, aber zahlt der Vermieter dieses nicht aus, dann kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist Klage erhoben werden.
- Auch eine Verrechnung des Guthabens kommt in Betracht:
Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters
- ​​​​​​​Auch nach Ablauf der Verjährungsfrist kann eine Aufrechnung in Betracht kommen. Hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Vermieter erstellt für die Wohnung keine Betriebskostenabrechnung
Rechnet der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist gar nicht ab, dann berechnet sich die Verjährung genauso, als hätte der Vermieter rechtzeitig abgerechnet.
- Das heißt in diesem Fall muss bis zum Ende des dritten Jahrs nach Ablauf der Abrechnungsfrist
- Klage auf Rückzahlung der Vorschüsse oder
- Klage auf Abrechnung und Zahlung des Ergebnisbetrags eingereicht werden.
Prozess - Klage auf Erteilung einer Abrechnung
Redaktion
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