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Abschluss Mietvertrag für Mietwohnung  - Vermieter ist GmbH

Abschluss eines Mietvertrags mit einer GmbH: Ist der Vermieter einer Wohnung eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, dann handelt es sich bei dieser Rechtsform um eine sogenannte "Juristische Person". 

Vermieter einer Mietwohnung ist eine GmbH - Was als Mieter bei Vertragsabschluss beachten?

Sie sollten darauf achten, dass die GmbH mit vollständiger Firmenbezeichnung, der Anschrift und unter Nennung eines Geschäftsführers, einer Geschäftsführerin im Mietvertrag benannt ist.
GmbH als Vermieter - Geschäftsführer

Wohnungsmietvertrag mit GmbH - wer unterschreibt rechtsverbindlich den Mietvertrag?

Auf der sicheren Seite sind Sie als Mieter, wenn ein Geschäftsführer der GmbH unterschreibt und damit abschließend der Mietvertrag geschlossen ist.

Geschäftsführer der GmbH kann die Gesellschaft wirksam vertreten, Mietvertrag abschließen

Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Gesellschaft immer wirksam nach außen. Schließt ein GmbH-Geschäftsführer einen Vertrag mit einem Dritten ab, so gilt: 

  • Zwischen der GmbH und Ihnen als Mieter kommt ein Vertrag zustande, da die GmbH grundsätzlich durch einen Geschäftsführer wirksam vertreten ist.

Mietvertrag mit GmbH - der Vertrag ist nicht von einem Geschäftsführer unterschrieben

Unterschreibt ein Prokurist oder ein anderer Beauftragter der GmbH den Mietvertrag, so achten Sie darauf, dass eine entsprechende Vollmacht (im Original) dem Mietvertrag als Anlage beigefügt wird, aus der die Vertretungsbefugnis für den Abschluss von Mietverträgen ersichtlich ist.

  • Falls Sie sich über die Vertretungsbefugnisse und über die Geschäftsführungsbefugnisse informieren wollen, so können Sie diese Informationen durch Einsichtnahme in das örtlich zuständige Handelsregister erfahren.

GmbH spricht Kündigung der Mietwohnung wegen Betriebsbedarf aus

Eine juristische Person, hier die GmbH, kann nicht wohnen, und insofern eigentlich keine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Möglich ist jedoch, dass die GmbH einen sogenannten Betriebsbedarf für Ihre Wohnung geltend machen könnte, wenn die Mietwohnung seitens des Vermieters, zum Beispiel für einen Geschäftsführer, benötigt wird, und aus diesem Grund die Kündigung des Mietvertrages erfolgt: 

Kündigung der Wohnung - Berufsbedarf, Betriebsbedarf, Geschäftsbedarf.

  • Ob eine solche Kündigung Bestand haben kann, ist nicht einfach zu beantworten, da immer der Einzelfall entscheidend ist und geprüft werden muss.
  • Es kommt sehr darauf an, ob ein wirkliches betriebliches Interesse seitens des Vermieters geltend gemacht werden kann.

Redaktion


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