​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Zwischenvermieter - Zwischenvermietung von Wohnraum
Hat ein Vermieter Grundstücke, Haus oder Wohnungen gemietet, der selbst dort nicht wohnen soll, sondern die Wohnungen / Räume an Mieter weiter vermietet, spricht man von einem Zwischenvermieter.
Zwischenvermietung - gewerbliche und karikative Zwischenvermieter von Wohnraum
Man unterscheidet zwischen
- dem karitativen Zwischenvermieter
z.B. eine Wohlfahrtseinrichtung, die ein Haus mietet, um die Wohnungen oder Räume an bedürftige Einzelpersonen oder Familien zu vermieten, ohne daraus Gewinn zu ziehen:
Mietvertrag - Wohnraum von Wohlfahrtsträger gemietet - dem gewerblichen Zwischenvermieter,
der zum Zwecke der Gewinnerzielung die Wohnungen oder Räume an Bedürftige als Wohnraum weitervermietet,
oder der aus sonstigen wirtschaftlichen Interessen die Wohnungen z.B. an Arbeitnehmer als Werkwohnungen weitervermietet.
Ein Zwischenvermieter ist nicht Eigentümer einer Immobilie, Wohnung
Der Zwischenvermieter ist also selbst nicht Eigentümer der Immobilie, andererseits geht es nicht darum, dass ein Wohnraummieter ganz oder teilweise untervermietet.
- Der Zwischenvermieter ist gegenüber dem Eigentümer Gewerbemieter.
- Gegenüber dem Endverbraucher ist er Vermieter von Wohnraum.
Grundsätzlich gilt für den Endverbraucher - also Sie als Mieterin oder Mieter - das Wohnraummietrecht.
Kündigungsschutz für den Endverbraucher
Derjenige, der am Ende der Kette den Wohnraum mietet und dort wohnt, ist der Endverbraucher und Wohnraummieter.
Möglicherweise ist, je nach Art des Vertrages, der Mieterschutz, Wohnraumschutz eingeschränkt
Zwischenvermieter fällt weg - was geschieht mit dem Mieter?
Ein Problem entsteht, wenn der Zwischenvermieter wegfällt (z.B. durch Kündigung seines Vertrags mit dem Eigentümer oder durch Insolvenz).
- Fällt ein karitativer Zwischenvermieter weg, dann hat der Wohnungsmieter gegenüber dem Grundstücks- oder Wohnungseigentümer keine Schutzrechte aus dem Wohnraummietvertrag.
- Anders beim gewerblichen Zwischenvermieter:
Hier tritt bei Wegfall des Zwischenvermieters der Eigentümer selbst in den Wohnraummietvertrag ein.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: