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Mieter beauftragt Arbeiten in der Wohnung - Haftung für Ausführung
Beauftragen Mieter jemanden mit der Ausführung von Arbeiten in ihrer Mietwohnung, dann haftet grundsätzlich der Auftraggeber, also der Mieter, gegenüber dem Vermieter für die Ausführung.
Der Vermieter ist in der Regel zuständig für die Beauftragung von Arbeiten
Immer ist der Vermieter für die Reparatur, Instandsetzung zuständig. Dies gilt auch, wenn ein vom Mieter verursachter Schaden beseitigt werden soll - es ist gleichgültig, durch wen oder was ein Schaden entstanden ist, oder wegen was eine Reparatur erforderlich ist:
Schaden an Mietwohnung durch Mieter verursacht - Schadenersatz
Auch Wartungsarbeiten sollten nicht von Mietern, sondern vom Vermieter beauftragt werden:
Wartung einer Therme, Heizung als Aufgabe des Mieters
Selbst Kleinreparaturen sollte immer der Vermieter beauftragen:
Kleinreparatur als Mieter selbst beauftragen
Mieter beauftragt Firma mit Arbeiten in der Wohnung - Gewährleistung
Zu bedenken ist auch, dass in solchen Fällen die Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen beim Auftraggeber, also Mietern liegt.
Gibt der Vermieter den Auftrag, dann muss sich dieser ggf. darum kümmern, wenn etwas nicht ordentlich erledigt wurde.
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter
Beauftragung von Arbeiten durch Mieter der Wohnung - enstandener Schaden durch Arbeiten
Mieter sollten nicht selbst Handwerker, Firmen beauftragen. Dies auch dann nicht, wenn es um einen in der Wohnung selbst verursachten Schaden geht, um diesen zu beseitigen.
Die Haftung besteht auch für Schäden, die ein Beauftragter oder eine Firma an der Wohnung verursacht.
Haftung für Beauftragte außerhalb der Vertragserfüllung
Wenn sich ein Beauftragter außerhalb der Erfüllung von Vertragspflichten bewegt, kann man sich möglicherweise entlasten mit dem Argument, man habe den Beauftragten sorgfältig ausgesucht und überwacht.
Gerade bei der Haftung für Beauftragte ist sehr schwierig, echte Entschuldigungsgründe von bloßen Ausreden zu unterscheiden - dies erfordert eine rechtliche Beratung!
Mieter erteilt Auftrag an Firma für die Beseitigung eines Schadens in der Mietwohnung
Sind Mieter die Verursacher oder sind Haushaltsangehörige Verursacher eines Schadens und wird eine Schadensbeseitigung durch den / die Mieter in Auftrag gegeben, dann kann es sein, dass der Vermieter mit der vorgenommenen Qualität der Schadensbeseitigung nicht einverstanden ist, z.B. wenn die Qualität, Güte einer ersetzten Sache nicht derjenigen entspricht, die in der Wohnung vorhanden war.
Verlangt der Vermieter Schadenersatz für einen vom Mieter in der Wohnung verursachten Schaden, dann melden Sie den Schadenfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Besteht eine Versicherung für Mietsachschäden, so kann die Versicherung den Schaden regulieren.
Private Haftpflichtversicherung für Mieter - Mietsachschäden versichern
- Zu beachten ist immmer:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Haftung für Vertragserfüllung - Schaden in der Wohnung durch Ausführung von Arbeiten
Das gilt jedenfalls, soweit es um die Erfüllung von Vertragspflichten geht.
Entsteht bei einer Heizungsreparatur durch die vom Vermieter beauftragte Firma beim Schweißen in der Wohnung ein Loch im Teppich des Mieters, so haftet dafür der Vermieter.
Der Vermieter kann wiederum die beauftragte Firma in Anspruch nehmen.
Sachbeschädigung durch Handwerker an Sachen des Mieters
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