Logo

Wohnberechtigungsschein - Feststellung der Einkommensgrenze

Ob man das Recht hat, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, hängt zunächst davon ab, ob das Einkommen aller Haushaltsangehörigen eine geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet.

WBS - die Einkommensgrenze des Bundeslandes gibt zunächst nur einen Anhaltspunkt

Prüfen Sie zunächst, welche Einkommensgrenze in dem Bundesland gilt, in dem die Wohnung liegt: Wohnberechtigungsschein - Tabelle Einkommensgrenzen

Feststellung des Einkommens für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins

Ein Blick auf den Jahreslohn, bzw. den Jahresverdienst aller Haushaltsangehörigen, reicht nicht.

Es gibt zugunsten der Antragsteller viele zu berücksichtigende Freibeträge, vom Einkommen abzuziehende Pauschalen.

  • Viele zu gewährende Freibeträge und Pauschalen hängen von der Art und Größe des Haushalts ab und müssen bei einer Berechnung berücksichtigt werden.
    Zudem kann es von Bundesland zu Bundesland oder von Gemeinde zu Gemeinde Sonderregelungen geben.
  • Das Einkommen von allen Haushaltsangehörigen muss festgestellt werden, also von allen Personen, die in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen möchten: 
    Wohnberechtigungsschein, Einkommen ermitteln - wie berechnen? 
  • Nur das zuständige Amt kann das anzusetzende Einkommen berechnen und die Feststellung zur Einkommensgrenze treffen.

    Antrag für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins beim zuständigen Amt stellen

    Wer einen Wohnberechtigungsschein braucht, muss dafür den Antrag stellen: 
    Wohnberechtigungsschein beantragen - WBS bekommen

    In Ihrer Gemeinde bzw. der Stadtverwaltung wird man Ihnen die Auskunft erteilen, wo der Antrag zu stellen ist. Geht die Prüfung positiv aus, wird von dem Amt ein Wohnberechtigungsschein erteilt.

    Fragen Sie im Rahmen der Beantragung immer in Ihrer Stadt-, Gemeindeverwaltung nach den für Ihr Bundesland, bzw. nach geltenden Sonderregelungen für die Stadt / Gemeinde nach.

    Wohnberechtigungsschein - Wer zählt zu den Haushaltsangehörigen?

    Als Haushaltsangehörige gelten: 
    Eltern und deren Kinder (auch Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder),
    Ehegatten, Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz, Lebenspartner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Geschwister, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerinnen.

    Einkommensgrenzen für Erhalt eines WBS sind oft unterschiedlich geregelt

    • Unsere Tabelle mit den Einkommensgrenzen kann, wegen verschiedener Ausnahmen, nur einen ersten Ãœberblick, Anhaltspunkt geben. 
    • Durch die in den Bundesländern unterschiedlich geregelten Einkommensgrenzen (siehe Tabelle) sind diese nicht für alle Haushalte gleich.
    • Es gibt auch Freibeträge und Pauschalen, die für bestimmte Haushalte, Personengruppen (z.B. Alleinerziehende, Rentner, Menschen mit Behinderungen u.a.) die Einkommensgrenze zu Gunsten der Antragsteller verändern, erhöhen. 

    Vermögensgrenzen - Vermögenshöhe für Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins​​​​​

    Nicht nur die Einhaltung der Einkommensgrenze ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines WBS. Im Rahmen des Antrags kann auch die Höhe eines beim Antragsteller vorhandenen Vermögens ausschlaggebend sein - ist ein zu hohes Vermögen vorhanden, so kann die Erteilung eines WBS abgelehnt werden:
    Antrag, Erhalt Wohnberechtigungsschein – zählt Vermögen?



    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: