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Angefragter Suchbegriff: Überwachungskamera

Es wurden 6 Suchergebnisse gefunden:

Das Anbringen von Kameras, auch von Kamera-Attrappen in einem Mietshaus, am Hauseingang, im Flur eines Hauses, auf Gemeinschaftsflächen (auch Müllstandsflächen) usw. bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter.

Videoaufnahmen, Kameras und auch Kamera-Attrappen sind bei Mietwohnhäusern nur ganz ausnahmsweise zulässig. Persönlichkeitsrecht: Videoaufnahmen, Kamera nur mit Einwilligung Es gehört zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ,

Heimliche Videoüberwachung der Wohnung durch den Vermieter ist in der Regel unzulässig. Sachvortrag des Vermieters kann dadurch unverwertbar werden. Das Persönlichkeitsrecht der Mieter, das Recht auf freie Entfaltung der

Bringt der Vermieter im Treppenhaus eine Videokamera an, weil dort häufig Müll herumliegt, so kann das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter sein. Herumliegender Müll im Treppenhaus kann Vermieter oder Verwalter auf die Idee bringen, dort eine

Auch eine bloße Kameraattrappe, also die Vortäuschung einer Videokamera, kann das Persönlichkeitsrecht der Bewohner des Hauses und der Besucher verletzen. Zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört gerade im Bereich

Eine Kamera im Eingangsbereich eines Hauses kann das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzen. Videokamera zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl im Mietshaus, Eingang des Wohnhauses Von einem Grundstück wurde Baumaterial gestohlen. Der