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Angefragter Suchbegriff: videoaufnahme
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Videoaufnahmen, Kameras und auch Kamera-Attrappen sind bei Mietwohnhäusern nur ganz ausnahmsweise zulässig. Persönlichkeitsrecht: Videoaufnahmen, Kamera nur mit Einwilligung Es gehört zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ,
Auch eine bloße Kameraattrappe, also die Vortäuschung einer Videokamera, kann das Persönlichkeitsrecht der Bewohner des Hauses und der Besucher verletzen. Zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört gerade im Bereich
Im Prozess, im Streit vor Gericht, kommt es sehr darauf an, beweisen zu können, wie etwas abgelaufen ist, wann etwas geschehen ist. Beweisführung - ist ein bestimmter Brief, ein Schreiben beim Vermieter angekommen? Es gehört auch dazu,
Unmittelbar aus der Verfassung hat jeder Mensch das Recht, vor Verletzungen seines Rechts auf persönliche Entfaltung geschützt zu werden. Die Beachtung dieses Grundrecht wirkt auch auf das Mietrecht ein. Vermieter muss