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Angefragter Suchbegriff: Schaden durch Naturgewalt
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Entsteht an der Mietwohnung ein Mangel, eine Gebrauchsbeeinträchtigung durch Sturm, Regen, Überschwemmung oder andere Naturgewalt, dann ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter ist verpflichtet, die