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Angefragter Suchbegriff: Schmierereien

Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:

Graffiti, Parolen an Hauswänden, auf dem Grundstück, können zur Kündigung eines Mietverhältnisses führen, wenn der Nachweis auf einen Mieter als Verursacher zu führen ist.  Handelt es sich bei Graffiti um " vermieterfeindliche Parolen

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti, schmierereien oder aufgesprühter Farbe in einem Wohnhaus oder an der Fassade können meist nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, aber es gibt Ausnahmen.  Farbschmierereien

Auch eine bloße Kameraattrappe, also die Vortäuschung einer Videokamera, kann das Persönlichkeitsrecht der Bewohner des Hauses und der Besucher verletzen. Zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört gerade im Bereich

Im Regelfall ist ein Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Beseitigung von Graffiti an der Hausfassade als Betriebskosten zu zahlen. Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass Kosten der Graffitibeseitigung Betriebskosten sind Anders ist das dann,

Das Gesetz nennt als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Vermieters, dass dem Vermieter unzumutbar sein muss, das Vertragsverhältnis weiter aufrecht zu erhalten.  Vermieter kündigt fristlos den Mietvertrag - fristlose