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Angefragter Suchbegriff: graffiti

Es wurden 7 Suchergebnisse gefunden:

Graffiti, Parolen an Hauswänden, auf dem Grundstück, können zur Kündigung eines Mietverhältnisses führen, wenn der Nachweis auf einen Mieter als Verursacher zu führen ist.  Handelt es sich bei Graffiti um " vermieterfeindliche Parolen

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti, Schmierereien oder aufgesprühter Farbe in einem Wohnhaus oder an der Fassade können meist nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, aber es gibt Ausnahmen.  Farbschmierereien

Im Regelfall ist ein Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Beseitigung von Graffiti an der Hausfassade als Betriebskosten zu zahlen. Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass Kosten der Graffitibeseitigung Betriebskosten sind Anders ist das dann,

Das Gesetz nennt als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Vermieters, dass dem Vermieter unzumutbar sein muss, das Vertragsverhältnis weiter aufrecht zu erhalten.  Vermieter kündigt fristlos den Mietvertrag - fristlose

Betriebskosten, die nicht ausdrücklich in den Betriebskostenverordnungen aufgeführt sind, nennt man Sonstige Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag  - oder einer späteren Änderung - vereinbart wird, dass der Mieter die Betriebskosten tragen

Die Kosten der Hausreinigung, Gebäudereinigung sind auf die Mieter als Betriebskosten umlegbar, wenn das für den  Mietvertrag vereinbart ist . Ein Verweis auf eine Betriebskostenverordnung ist ausreichend, aber auch schon eine ganz

Nicht nur als Mieter selbst ist man verpflichtet den Hausfrieden zu wahren. Jeder, der sich in Ihre Wohnung begibt, in der Wohnung ebenfalls wohnt, auch Mieter ist, oder zum Haushalt gehört (Lebenspartner, Freund, Freundin) ist