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Angefragter Suchbegriff: graffiti
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Graffiti, Parolen an Hauswänden, auf dem Grundstück, können zur Kündigung eines Mietverhältnisses führen, wenn der Nachweis auf einen Mieter als Verursacher zu führen ist. Handelt es sich bei Graffiti um " vermieterfeindliche Parolen
Die Kosten für die Entfernung von Graffiti, Schmierereien oder aufgesprühter Farbe in einem Wohnhaus oder an der Fassade können meist nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, aber es gibt Ausnahmen. Farbschmierereien
Im Regelfall ist ein Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Beseitigung von Graffiti an der Hausfassade als Betriebskosten zu zahlen. Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass Kosten der Graffitibeseitigung Betriebskosten sind Anders ist das dann,
Betriebskosten, die nicht ausdrücklich in den Betriebskostenverordnungen aufgeführt sind, nennt man Sonstige Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag - oder einer späteren Änderung - vereinbart wird, dass der Mieter die Betriebskosten tragen
Die Kosten der Hausreinigung, Gebäudereinigung sind auf die Mieter als Betriebskosten umlegbar, wenn das für den Mietvertrag vereinbart ist . Ein Verweis auf eine Betriebskostenverordnung ist ausreichend, aber auch schon eine ganz
Nicht nur als Mieter selbst ist man verpflichtet den Hausfrieden zu wahren. Jeder, der sich in Ihre Wohnung begibt, in der Wohnung ebenfalls wohnt, auch Mieter ist, oder zum Haushalt gehört (Lebenspartner, Freund, Freundin) ist