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Angefragter Suchbegriff: graffiti
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Graffiti, Parolen an Hauswänden, auf dem Grundstück, können zur Kündigung eines Mietverhältnisses führen, wenn der Nachweis auf einen Mieter als Verursacher zu führen ist. Handelt es sich bei Graffiti um " vermieterfeindliche Parolen
Im Regelfall ist ein Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Beseitigung von Graffiti an der Hausfassade als Betriebskosten zu zahlen. Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass Kosten der Graffitibeseitigung Betriebskosten sind Anders ist das dann,
Die Kosten für die Entfernung von Graffiti, Schmierereien, aufgesprühter Farbe im Wohnhaus, an der Fassade des Mietshauses, sind oft keine Betriebskosten, die über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können, es