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Angefragter Suchbegriff: Senkung der Pauschale
Es wurden 10 Suchergebnisse gefunden:
Sind die kalten Betriebskosten gesunken, dann ist die monatliche von Mietern zu zahlende Pauschale (für die Zukunft) zu senken. Hinweis Vereinbarung über monatliche Pauschale für kalte Betriebskosten  (im Gegensatz zu Vorauszahlungen  für
Es kommt vor, dass die warmen Betriebskosten - Heizkosten und Warmwasserkosten - gesunken sind. IWenn eine Pauschale vereinbart ist, ist dann die monatliche Pauschale für diese Betriebskosten ebenfalls zu senken. Hinweis Eine
Ist eine Betriebskostenpauschale für die Wohnung vereinbart, dann ergibt sich dies oft nicht ausdücklich aus dem Mietvertrag. Betriebskostenpauschale - fester Betrag für Betriebskosten - keine Abrechnung der Kosten Eine für die Wohnung
Hat die letzte Abrechnung über die kalten Betriebskosten ein Guthaben ausgewiesen, dann sind die Vorauszahlungen für die Nebenkosten vom Vermieter zu senken. Hinweis Besteht eine Vereinbarung über monatliche Vorauszahlungen für
Wenn vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten tragen soll , dann kann das auch so geregelt sein, dass der Mieter eine Pauschale für die Betriebskosten zahlt. Beispiel Heißt es z.B. im Mietvertrag: Die monatliche Miete beträgt 400,00 €. Der Mieter
Vermieter können eine zulässigerweise vereinbarte Heizkostenpauschale für die Zukunft erhöhen, wenn nachzuweisen ist, dass die bisher vom Mieter gezahlte Pauschale für die warmen Betriebskosten, also die für die Beheizung und Warmwasser entstehenden
Der Begriff der Inklusivmiete im Mietrecht Wenn im Mietvertrag steht: Die Miete für die Wohnung beträgt 500,00 € , und keine weiteren Zahlungspflichten vereinbart sind, dann ist das eine Inklusivmiete: Alle Kosten für die Wohnung sind in der Miete in Höhe von
In den meisten Mietverträgen für Wohnung bzw. über Wohnraum ist geregelt, dass Mieter neben der Miete, auch noch Beiträge zu den laufenden Kosten, die sogenannten Betriebskosten oder Nebenkosten, zahlen müssen. Beispiel Regelung im Mietvertrag wegen
Werden Mietwohnungen zentral mit Heizwärme und/oder mit Warmwasser versorgt, dann ist durch die Heizkostenverordnung grundsätzlich vorgeschrieben, dass der Gebäudeigentümer oder der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung den
Zu den sogenannten kalten Betriebskosten gehören viele Kosten, die für den Betrieb des Hauses und der Wohnungen laufend anfallen, ohne Kosten für Heizung und Wrmwasserbereitung. Vereinbarung im Mietvertrag oder späterer Vereinbarung



