Suchergebnis
Angefragter Suchbegriff: konkludente Zustimmung
Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:
Wenn eine Mietpartei nicht ausdrücklich der Mieterhöhung zustimmt, kann sich trotzdem aus ihrem Verhalten beim Vermieter der Eindruck ergeben, dass die Mietpartei zustimmen will. Das kann vor allem dadurch geschehen, dass die Mietpartei
Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und der Mieter erteilt keine schriftliche Zustimmung, zahlt aber mehrfach die Mieterhöhung, so kann dieser Umstand der Zahlung als Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden. Der
Betriebskosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis vereinbaren die Mietvertragsparteien jedoch in der Regel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Für eine wirksame Umlage auf den Mieter muss geregelt