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Angefragter Suchbegriff: konkludente Zustimmung

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Wenn eine Mietpartei nicht ausdrücklich der Mieterhöhung zustimmt, kann sich trotzdem aus ihrem Verhalten beim Vermieter der Eindruck ergeben, dass die Mietpartei zustimmen will. Das kann vor allem dadurch geschehen, dass die Mietpartei

Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und der Mieter erteilt keine schriftliche Zustimmung, zahlt aber mehrfach die Mieterhöhung, so kann dieser Umstand der Zahlung als Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden. Der

Die Zahlung einer Mieterhöhung kann durchaus als Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung  gewertet werden aber trotz Zahlung der Mieterhöhung kann der Vermieter seinen Mieter auf die Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen. Ist die

Betriebskosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis vereinbaren die Mietvertragsparteien jedoch in der Regel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Für eine wirksame Umlage auf den Mieter muss geregelt