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Angefragter Suchbegriff: abwendungszahlung
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Wenn Sie wegen Mietrückständen eine fristlose Kündigung erhalten haben, können Sie diese Kündigung dadurch unwirksam machen, dass Sie an den Vermieter die Mietschulden, den (angeblichen) Mietrückstand bezahlen: Miete nicht bezahlt,