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Angefragter Suchbegriff: baumprüfung

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Kosten für die Prüfung der Standfestigkeit von Bäumen, Kosten für die Baumprüfung, Baumkontrolle, sind keine auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten. Kosten für Prüfung der Standsicherheit, die Baumkontrolle sind keine Betriebskosten

Kosten für das Fällen eines Baumes musste der Vermieter bisher meist selbst tragen, er konnte sie in der Regel nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen, aber der Bundesgerichtshof hat dazu anders entschieden. Baumfällkosten als Kosten der

Ob das Ausschneiden von Totholz (gelegentlich auch als Ausasten bezeichnet) unter die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten der Gartenpflege fällt, wenn die Übernahme der Betriebskosten  vereinbart ist, ist nicht pauschal zu

Baumschnitt, Beschneiden Bäume als Betriebskosten Gartenpflege Die Kosten der Gartenpflege können vertraglich als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.  Sind Baumschnitt, das Beschneiden von Bäumen als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar? Wesentlich für die Umlagefähigkeit von