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Angefragter Suchbegriff: pfändungsschutz

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Das Vermieterpfandrecht besteht nicht an Sachen, Gegenständen, die zu einer " normalen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung " gehören, oder zur Berufsausübung erforderlich sind.  Auch persönliche Gegenstände (Unterlagen, Dokumente)

Wegen bestehender Forderungen darf der Vermieter über das Vermieterpfandrecht Sachen verwerten, d.h. versteigern, verkaufen, um so Geld zur Deckung seiner Forderungen zu erhalten. Vermieterpfandrecht - nicht alle Gegenstände,

Der Vermieter hat an den Sachen des Mieters ein Vermieterpfandrecht.  Pfandrecht des Vermieters an Dokumenten, Fotos, persönlichen Sachen besteht nicht Aber persönliche Gegenstände (wie Kleidung, Dokumente, Fotos) sind unpfändbar und

Eine Zwangsvollstreckung setzt grundsätzlich voraus, dass ein Gericht durch ein Urteil oder einen Beschluss bestimmt hat, dass ein bestimmter Betrag zu zahlen ist, oder dass durch Urteil bestimmt ist, dass etwas zu tun oder zu unterlassen