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Besichtigung der Mietwohnung wegen Mängeln, eines Mangels
Soll der Vermieter einen Mangel oder sogar Mängel an Ihrer Mietwohnung beseitigen, dann muss er natürlich auch die Möglichkeit erhalten, diese zu besichtigen.
- Er kann damit auch den Verwalter, den Hausmeister oder einen Handwerker beauftragen. Soll derselbe Mangel mehrfach besichtigt werden, muss allerdings schon ein triftiger Grund vorgebracht werden.
Wenn Sie Zweifel an der Besichtigung haben, rufen Sie vor Gewährung des Zutritts zu Ihrer Wohnung bei der Verwaltung, dem Vermieter an.
- Ist niemand erreichbar, handelt es sich nicht um eine Ihnen bekannte dringende Reparatur, dann können Sie verlangen, dass eine Terminvereinbarung über den Vermieter bzw. die Hausverwaltung erfolgt.
Die Besichtigung eines Mangels betrifft nur den Raum oder die Räume, wo sich ein Mangel befindet. Sie müssen es daher nicht akzeptieren, dass der Vermieter bei einer solchen Gelegenheit die ganze Wohnung besichtigt.
- Manchmal treten als Handwerker verkleidete Personen als Trickbetrüger auf:
Für Besichtigung von Mängeln muss der Vermieter, die Hausverwaltung Termin vereinbaren
Grundsätzlich muss eine Besichtigung rechtzeitig schriftlich angekündigt werden, wenn nicht gerade eine Gefahr besteht. Wenn unangemeldet jemand vor der Tür steht, um den Mangel zu besichtigen oder auch zu beseitigen, können Sie ihn abweisen und darum bitten, einen Termin zu vereinbaren.
Manchmal ist es sinnvoller, die Person herein zu lassen, weil Sie ja wollen, dass Mängel möglichst bald beseitigt werden.
Sie sollten aber jede Person, die Sie nicht kennen, genau befragen, z.B. einen Handwerker von welcher Firma er kommt, wer ihn beauftragt hat, was genau sein Auftrag ist, und möglichst sollten Sie auch seinen Namen notieren und sorgfältig prüfen, ob der Zutritt zur Wohnung von Ihnen gestattet wird.
Unangemeldete Wohnungsbesichtigung wegen Mängeln
Wenn Sie ausnahmsweise jemanden unangemeldet in die Wohnung lassen, so solllten Sie am Ende darauf hinweisen, dass Sie das nächste Mal um eine rechtzeitige Anmeldung bitten.
- Vereinbaren Sie bei dieser Gelegenheit direkt einen Folgetermin, schreiben Sie ein Fax, eine Mail an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung:
„Ich habe heute mit ... vereinbart, dass am …. um …. Uhr für die Vornahme folgender Arbeiten die Firma ... (wieder) kommt und bis längstens um … Uhr arbeitet.
Sie können hinzusetzen: „Ich bitte den vereinbarten Termin unbedingt einzuhalten, weil ich das zuvor organisieren muss.“
Übrigens:
Sie können für solche Termine einen Anspruch auf Aufwendungsersatz haben:
Instandsetzung - Aufwand, Kosten des Mieters
Redaktion
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