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Spielgeräte als Mieter aufstellen - Spielplatz im Gemeinschaftsgarten

Es kann durchaus erlaubt sein, dass Mieter in einem zum Haus gehörenden Gemeinschaftsgarten Spielgeräte für ihre Kinder aufstellen dürfen.

Mieter nutzt Garten des Mietshauses als Spielplatz für sein Kind, stellt Spielgeräte auf

Ein Mieter nutzte den Garten eines Mietshauses als Spielplatz für seinen Sohn und stellte mobile Spielgeräte auf:
Eine Doppelschaukel, ein Klettergerüst mit Rutsche und einen Sandkasten.

  • Der Vermieter des Mehrfamilienhauses wollte dies nicht dulden, verklagte seinen Mieter auf Entfernung der Spielgeräte aus dem Garten.

Sandkasten, Rutsche - Mieter darf mobile Spielgeräte im Gemeinschaftsgarten aufstellen

Das Amtsgericht Kerpen (Az. 20 C 443/01) entschied in diesem Fall, dass der Mieter Spielgeräte im Garten aufstellen darf, da allen Mietern, dies war in der Hausordnung geregelt, die Benutzung des Gartens zu Erholungszwecken erlaubt war. 

Garten eines Mehrfamilienhauses muss für die Aufstellung von Spielgeräten groß genug sein

Der Garten des Mehrfamilienhauses war groß genug, so dass der Charakter des Gartens durch die Spielgeräte erhalten blieb, nicht beeinträchtigt wurde. 

Wesentlich bei der Beurteilung der Sachlage durch das Gericht war auch, ob andere Mieter durch das Aufstellen von Spielgeräten in der Nutzung des Gartens beeinträchtigt sein könnten, z.B. auch durch Lärm. Dies konnte in diesem Fall ausgeschlossen werden. 

  • Werden andere Mieter durch Spielgeräte in der Mitnutzung eines Gemeinschaftsgartens eingeschränkt, dann kann der Vermieter bzw. ein Gericht auch den Abbau mobiler Spielgeräte verlangen.

Planschbecken im Garten eines Mietshauses, Mehrfamilienhauses als Mieter aufstellen

Für die Aufstellung eines mobilen Planschbeckens braucht man eigentlich keine Genehmigung.

Aber, weil es hier leicht zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn kommen kann, sollte zuvor die Aufstellung mit den anderen Mietern und auch dem Vermieter abgesprochen werden.

Mieter sollten es bei der zu wählenden Größe eines mobilen Beckens nicht übertreiben!

  • Grundsätzlich gilt:
    ​​​​​​​Andere Mieter dürfen durch ein Planschbecken nicht in der Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens behindert oder gestört werden. Leicht entsteht durch planschende Kinder mehr Lärm.

Wasserentnahme zum Befüllen eines Planschbeckens im Garten eines Mehrfamilienhauses

Auch die häufig mehrmalige Wasserentnahme in einem Sommer aus der Hausleitung zur Befüllung eines größeren Beckens kann zu Ärger und Streit mit Nachbarn und auch dem Vermieter führen.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie mit Ihren Nachbarn sprechen, häufig wird Verständnis dafür aufgebracht.

Genehmigung des Vermieters für Spielgeräte doch erforderlich?

Eine wichtige Einschränkung für die Aufstellung von Spielgeräten:

  • Zu beachten ist, dass dieses Urteil im Hinblick auf die Aufstellung mobiler Spielgeräte erfolgte, die jederzeit wieder abgebaut werden können. 
  • Wenn Spielgeräte mit Beton im Gemeinschaftsgarten oder auf einer Gemeinschaftsfläche standsicher verankert werden sollen, dann dürfen diese immer nur mit der Erlaubnis des Vermieters aufgebaut werden: 
    Einbauten, Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich




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