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Defekt Toilettenspülung, Wasser läuft - Betriebskosten Wasser zahlen?
Führt eine defekte Toilettenspülung (und ein defekter Boiler) zu einem hohen Wasserverbrauch, dann müssen Mieter die dadurch verursachten Kosten nicht als Betriebskosten bezahlen, so ein Urteil.
Die Reparatur einer defekten Toilettenspülung kann in bestimmten Fällen eine Kleinreparatur sein, die bei einer wirksamen Vereinbarung vom Mieter zu zahlen ist:
Kleinreparatur - Defekt am WC-Spülkasten, Toilettenspülung
Hoher Wasserverbrauch durch Mangel an der Wohnung
Die Betriebskostenabrehnung für das Jahr 2013 wies einen 4-fach höheren Wasserverbrauch auf (von 70 auf 280 Kubikmeter) als die Abrechnungen für 2012 und 2014.
Die Ursache für den stark gestiegenen Verbrauch führten die Mieter auf eine defekte Toilettenspülung und auf einen Mangel am Boiler zurück.
Mieter hatten Vermieter auf den Mangel an WC-Spülung und dem Boiler hingewiesen
Die Reparatur wurde (mehrfach) durchgeführt. Trotzdem kam es zu dem hohen Wasserverbrauch und der Vermieter forderte die entstandenen Kosten als Betriebskosten.
Vermieter ist der Meinung, dass die hohen Wasserkosten die Mieter bezahlen müssen
Die Mieter weigerten sich, die Kosten für den Wasserverbrauch zu zahlen und der Vermieter klagte. Das Amtsgericht Rostock sah die Mieter in der Pflicht zur Zahlung, die Mieter gingen in Berufung.
Das Landgericht Rostock entschied am 19.5.2017 (Az. 1 S 198/16) zu Gunsten der Mieter.
Hoher Wasserverbrauch wegen Mangel an Toilette und Boiler - Betriebskosten nicht zu zahlen
Ein Anspruch auf Zahlung der hohen Kosten stehe dem Vermieter nicht zu, da es zu dem hohen Verbrauch wegen eines Mangels an der Mietsache gekommen sei, der Vermieter konnte die Steigerung des Verbrauchs auch nicht mit einem geänderten Verbrauchsverhalten der Mieter erklären.
Die von den Mietern angegebenen Gründe seien plausibel und die durch den Mangel entstandenen Kosten des Wasserverbrauchs seien der Risikosphäre des Vermieter zuzuordnen.
Da ein Wasserverlust auf Grund eines Mangels eingetreten war, seien in diesem Fall die Betriebskosten für den Wasserverbrauch durch eine Schätzung zu ermitteln.
- Eine Schätzung für die Ermittlung des durchschnittlichen Verbrauchs erfolgt dann z.B. anhand von 2-3 vorherigen Abrechnungen für den Wasserverbrauch.
- Ob ein Abzug von zu hohen Betriebskosten von einem Gericht als berechtigt anerkannt wird oder nicht, wissen Sie erst am Ende eines Prozesses. Es kann ein Kündigungsrisiko entstehen, wenn durch einen Abzug von Betriebskosten eine Monatsmiete erreicht wird (auch zusammen mit anderen Differenzbeträgen).
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wie Sie gegen hohe Betriebskostennachforderungen vorgehen, stellen Sie eine Betriebskostennachzahlung, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, in jedem Fall unter den Vorbehalt der Rückforderung .
Redaktion
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